
Hamburg Digital Check: Frist 16.11.2026 was die Beratung abdeckt
Die IFB Hamburg zahlt bis zu 7.500 € für Beratung zu IT-Sicherheit und digitalem Wandel, aber nichts für die Umsetzung. Was zählt, was nicht, und wie der Antrag rechtzeitig vollständig wird.

Förderung in Hamburg
Hamburg Digital Check
Zuschuss für Digitalisierungsberatung
Der Hamburg Digital Check ist ein Zuschuss der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) für externe Beratung zur Digitalisierung. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Beratungsausgaben, höchstens 7.500 €.
Die aktuelle Richtlinie gilt seit dem 1. August 2025 und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Der vollständige Antrag muss bis zum 16. November 2026 über das eAntragsportal der IFB eingehen.
Mehr zu Websites für Unternehmen in der Hansestadt lesen Sie auf unserer Seite Webdesign in Hamburg.

Der Plan, nicht der Bau
BERATUNG STATT UMSETZUNG
Der Digital Check bezahlt externe Beratung zu Informationssicherheit und digitalem Wandel. Programmierung, Lizenzen, Hardware oder der Bau einer Website sind keine Beratungsleistung und fallen nicht unter den Zuschuss.
Die Umsetzung selbst – etwa Webentwicklung oder ein Shop mit E-Commerce-Entwicklung – planen Sie auf Basis des Realisierungskonzepts separat.
Kein Rechtsanspruch: Die IFB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Voraussetzungen im Überblick
KMU mit Betriebsstätte in Hamburg
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition aus der gewerblichen Wirtschaft und dem Handwerk sowie freie Berufe – jeweils mit Betriebsstätte in Hamburg.
Ob Ihr Vorhaben passt, klärt die IFB Hamburg. Unsere Leistungen für die spätere Umsetzung finden Sie unter Leistungen.
KMU nach EU-Definition
Betriebsstätte in Hamburg
Qualifizierter Berater
Tagessatz bis 1.100 €
In sechs Schritten zum Zuschuss
Ein Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben vor dem Antrag gestartet ist. Schließen Sie den Beratungsvertrag deshalb erst nach der Bewilligung.

Der
wichtigste
Punkt
Das Realisierungskonzept enthält mindestens Maßnahmen, Ziele, Ressourcen, Investitionen und einen Zeitplan.

So
viel Zuschuss ist möglich
Acht Beratertage zu je 1.100 € netto kosten 8.800 € netto; der Zuschuss beträgt 4.400 €. Den Höchstbetrag von 7.500 € erreichen Sie erst bei förderfähigen Ausgaben von 15.000 € netto.
50 % Zuschuss
Tagessatz 1.100 €
Hamburg-Kredit Digital


Was gefördert wird
Die Förderrichtlinie nennt zwei Themenbereiche: Informationssicherheit und Digitaler Wandel.
Laufende Sicherheit und Datenschutz der Website gehören zur Umsetzung, zum Beispiel Website-Wartung und Hosting oder eine DSGVO-konforme Website.
Cyber Security
Sicherheitsaudit
Infrastruktur
Prozesse
Geschäftsmodelle
Realisierungskonzept
Häufige Fragen zum Hamburg Digital Check
Antworten zu Frist, Förderhöhe, Berechtigung, Beratern und zur Kombination mit anderen Förderungen.
Nein. Gefördert werden Ausgaben für qualifizierte Beratungsdienstleister in den Bereichen Informationssicherheit und Digitaler Wandel. Programmierung, Lizenzen oder Hardware sind Umsetzung und fallen nicht unter den Zuschuss. Ergebnis der Beratung ist ein Realisierungskonzept, mit dem Sie die Umsetzung anschließend planen und gesondert finanzieren, zum Beispiel aus Eigenmitteln oder über ein Förderdarlehen.
Hamburg Digital Check in Kürze
Stand: Oktober 2026. Wir haben die Angaben am 20. Oktober 2026 anhand der Förderrichtlinie und der Programmseiten der IFB Hamburg geprüft. Die Antragsfrist 16.11.2026 steht in der Richtlinie selbst. Bei Abweichungen gilt, was die IFB aktuell auf ifbhh.de veröffentlicht.
Der Hamburg Digital Check ist ein Zuschuss der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) für externe Beratung zur Digitalisierung. Die aktuelle Richtlinie gilt seit dem 1. August 2025 und ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Gefördert wird Beratung, nicht die Umsetzung. Das ist der wichtigste Punkt für alle, die eigentlich eine neue Website oder einen Onlineshop finanzieren möchten: Der Check bezahlt den Plan, nicht den Bau.
| Eckpunkt | Regelung laut IFB Hamburg |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss, bis zu 50 % der förderfähigen Beratungsausgaben |
| Höchstbetrag | 7.500 € |
| Themen | Informationssicherheit und Digitaler Wandel |
| Ergebnis | Konkretes Realisierungskonzept für die ermittelten Maßnahmen |
| Antrag | Ausschließlich digital über das eAntragsportal der IFB |
| Frist | Vollständiger Antrag bis 16.11.2026 |
Die Frist 16.11.2026 – und warum es früher enden kann
Laut Förderrichtlinie müssen Anträge vollständig bis zum 16. November 2026 bei der IFB Hamburg gestellt sein. Vollständig heißt: mit allen Unterlagen, die die Richtlinie verlangt. Für die Bearbeitung zählt der Zeitpunkt, an dem die vollständigen Antragsunterlagen eingehen. Unvollständige Anträge nimmt die IFB nur unter Vorbehalt an; werden sie nicht binnen eines Monats vollständig und mängelfrei nachgereicht, können sie abgelehnt werden.
Die Frist ist zugleich nur eine Obergrenze. Sind vorher alle Fördermittel vergeben, tritt die Richtlinie früher außer Kraft. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; die IFB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bei unserer Prüfung am 20. Oktober 2026 haben wir keinen offiziellen Hinweis auf einen vorzeitigen Antragsstopp gefunden. Angaben zu einem Nachfolgeprogramm ab 2027 haben wir ebenfalls nicht gefunden. Wer den Check nutzen will, sollte die verbleibenden Wochen für die Vorbereitung nutzen und nicht auf den letzten Tag setzen.
Planen Sie rückwärts: Ein passender Berater muss gefunden werden, seine Selbsterklärung und sein Angebot müssen vorliegen, und erst dann ist der Antrag vollständig. Je nach Verfügbarkeit des Beraters kann allein dieser Teil mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Offene Frage: Bis wann muss die Beratung stattfinden?
Die Richtlinie ist bis Ende 2026 befristet, die Antragsfrist liegt rund sechs Wochen davor. Geregelt ist der Nachweis: Den Abschluss der Maßnahme belegen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Umsetzung, spätestens mit Ablauf des sechsten Monats nach dem Bewilligungszeitraum. Wie lang dieser Bewilligungszeitraum ist, nennt die Richtlinie nicht. Fragen Sie das vor der Terminplanung mit dem Berater direkt bei der IFB nach.
Was die Beratung abdeckt – und was nicht
Die Richtlinie nennt zwei Themenbereiche. Im Bereich Informationssicherheit sind grundlegende Beratungsleistungen zu Informationssicherheit und Cyber Security förderfähig, außerdem unternehmensspezifische Bedrohungsanalysen, Sicherheitsaudits und die Entwicklung von Realisierungskonzepten. Im Bereich Digitaler Wandel geht es um Beratung zur konkreten Verbesserung oder Einführung betrieblicher Infrastrukturen – zum einen mit Maßnahmen zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und Verfahren, zum anderen zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen.
Förderfähig sind Ausgaben für qualifizierte Beratungsdienstleister. Programmierung, Lizenzen, Hardware oder der Bau einer Website sind keine Beratungsleistung und damit nicht Gegenstand des Zuschusses. Die Beratung soll mit einem konkreten Realisierungskonzept enden, auf dessen Grundlage Sie die Umsetzung planen und separat finanzieren.
| Leistung | Abgedeckt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Beratung zu Informationssicherheit und Cyber Security | Ja | Einschließlich Bedrohungsanalyse und Sicherheitsaudit |
| Beratung zur Einführung oder Verbesserung betrieblicher Infrastrukturen | Ja | Themenbereich „Digitaler Wandel“ |
| Beratung zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und Verfahren | Ja | Themenbereich „Digitaler Wandel“ |
| Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen | Ja | Themenbereich „Digitaler Wandel“ |
| Realisierungskonzept | Ja, Pflichtergebnis | Mindestens Maßnahmen, Ziele, Ressourcen und Investitionen, Zeitplan |
| Programmierung einer Website oder eines Shops | Nein | Umsetzung, keine Beratung |
| Software-Lizenzen und Hardware | Nein | Für die Umsetzung kommt etwa ein Förderdarlehen in Frage |
| Beratertage über 1.100 € netto | Nur bis zur Grenze | Höhere Tagessätze werden nicht voll anerkannt |
Ob eine Beratung rund um Ihren Webauftritt – etwa zu Shop-Prozessen oder Schnittstellen zu bestehenden Systemen – unter „Digitaler Wandel“ fällt, hängt vom konkreten Zuschnitt ab. Naheliegend ist der Punkt Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen; Websites werden in den von uns geprüften Programmtexten aber nicht ausdrücklich genannt. Lassen Sie den Beratungsinhalt im Zweifel vorab von der IFB einordnen.
Wer antragsberechtigt ist und welche Berater zählen
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition aus der gewerblichen Wirtschaft und dem Handwerk sowie freie Berufe. Voraussetzung ist jeweils eine Betriebsstätte in Hamburg. Die Beratung muss sich auf diese Hamburger Betriebsstätte beziehen, und auch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen muss dort geplant sein. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts sind nicht antragsberechtigt.
Anforderungen an den Berater
Die Qualifikation des Beraters wird über die Anlage „Selbsterklärung Digitalisierungsberatung“ nachgewiesen. Darin bestätigt er unter anderem mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren mit direktem Bezug zum geplanten Projekt. Außerdem geht es um wettbewerbsneutrale Beratung, die Offenlegung von Provisionen und die Einhaltung einschlägiger Standards wie BSI IT-Grundschutz oder ISO 27001.
Werden die Punkte der Selbsterklärung nicht eingehalten, sind die Beratungskosten nicht förderfähig. Der förderfähige Tagessatz ist zudem auf 1.100 € ohne Umsatzsteuer begrenzt. Fragen Sie deshalb früh nach Tagessatz, Zahl der Beratertage und Referenzen.
Rechenbeispiel
Eine Beratung über acht Tage zu je 1.100 € netto kostet 8.800 € netto. Der Zuschuss beträgt 50 %, also 4.400 €. Den Höchstbetrag von 7.500 € erreichen Sie erst bei förderfähigen Ausgaben von 15.000 € netto. Berechnet ein Berater mehr als 1.100 € pro Tag, wird der übersteigende Teil nicht als förderfähig anerkannt.
Antrag stellen: Ablauf und Unterlagen
Der Antrag ist ausschließlich digital über das eAntragsportal der IFB Hamburg zu stellen. Welche Unterlagen beizufügen sind, ergibt sich aus der Förderrichtlinie. Auf der Programmseite stellt die IFB unter anderem die Selbsterklärung Digitalisierungsberatung und ein Vollmachtsformular bereit. Geprüft wird der Antrag erst, wenn sämtliche erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Ein Zuschuss ist ausgeschlossen, wenn das Vorhaben vor dem Antrag schon gestartet ist. Als Start zählt bereits, dass die entsprechenden Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind. Unterschreiben Sie den Beratungsvertrag deshalb nicht vor dem Antrag; laut IFB starten Sie Ihr Vorhaben erst nach der Bewilligung.
Was im Beraterangebot stehen sollte
Die Richtlinie schreibt für das Angebot des Beraters kein Format vor. Damit Sie Kosten und Förderfähigkeit selbst einschätzen können, sollte es aber mindestens den Themenbereich, die konkreten Beratungsinhalte, die Zahl der Beratertage, den Tagessatz netto und das vereinbarte Ergebnisdokument nennen. Hilfreich ist außerdem ein grober Zeitraum, in dem die Beratung stattfinden soll.
Achten Sie darauf, dass das Ergebnisdokument ausdrücklich als Realisierungskonzept mit den Mindestinhalten der Richtlinie beschrieben ist. So vermeiden Sie, dass am Ende nur eine Präsentation vorliegt, die für den Verwendungsnachweis nicht ausreicht.
Nach der Beratung
Das Realisierungskonzept muss mindestens den Inhalt der Maßnahmen, die angestrebten Ziele, die nötigen Ressourcen und Investitionen sowie einen Umsetzungszeitplan enthalten. Sie reichen es zusammen mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen für die Auszahlung und den Verwendungsnachweis ein.
- Beratungsbedarf festlegen und einem Themenbereich zuordnen.
- Berater auswählen, Selbsterklärung und Angebot einholen.
- Antrag vollständig im eAntragsportal einreichen – spätestens bis 16.11.2026.
- Bewilligung abwarten, dann den Beratungsvertrag schließen.
- Beratung durchführen und das Realisierungskonzept abnehmen.
- Konzept, Rechnungen und Zahlungsnachweise einreichen.
Kombination mit anderen Förderungen und Hamburg-Kredit Digital
Der Digital Check lässt sich nicht mit anderen nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus EU-, Bundes- oder Landesprogrammen kombinieren. Ein Förderdarlehen ist dagegen möglich, solange es die Gesamtprojektkosten abzüglich des Zuschusses nicht übersteigt. Beihilferechtlich stützt sich der Zuschuss auf die De-minimis-Verordnung (EU) 2023/2831.
Ein erneuter Antrag innerhalb von zwei Jahren ist nur möglich, wenn der Höchstbetrag mit früheren Bewilligungen noch nicht ausgeschöpft wurde.
Hamburg-Kredit Digital für die Umsetzung
Für Umsetzungsprojekte bietet die IFB seit dem 1. August 2025 den Hamburg-Kredit Digital an. Das Programm endet spätestens am 31. Dezember 2028. Finanziert werden unter anderem Erwerb und Implementierung von Hard- und Software sowie damit verbundene interne und externe Personalkosten.
Laut Produktinformation (gültig ab 15. April 2026) reichen die Darlehen von 25.000 € bis 2,5 Millionen €, mit Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren. Zusätzlich gibt die Freie und Hansestadt Hamburg einen Zuschuss von bis zu 12 % des ausgezahlten Darlehensbetrags, höchstens 20.000 €. Beantragt wird über die Hausbank. Für eine kleine Unternehmenswebsite dürfte der Kredit wegen der Mindestsumme selten passen.
Vorsicht bei älteren Informationen
Im Netz finden sich noch Beschreibungen des Programms „Hamburg Digital“ von 2021. Es bestand aus den Modulen „Digital Check“ und „Digital Invest“; das zweite Modul bezuschusste auch Hard- und Software für die Umsetzung. Für den heutigen Digital Check gilt allein die Richtlinie ab dem 1. August 2025, Angaben zu Investitionszuschüssen aus dem alten Programm lassen sich nicht übertragen. Förderungen aus dem bis 2024 laufenden Vorgängerprogramm rechnet die IFB laut Richtlinie nicht auf den neuen Höchstbetrag an.
Vorbereitungs-Checkliste
| Schritt | Was Sie vorbereiten |
|---|---|
| Berechtigung | KMU nach EU-Definition, Betriebsstätte in Hamburg, Beratung bezieht sich auf diese Betriebsstätte |
| Thema | Beratungsziel klar einem Bereich zuordnen: Informationssicherheit oder Digitaler Wandel |
| Berater | Mindestens drei passende Referenzprojekte der letzten drei Jahre, ausgefüllte Selbsterklärung Digitalisierungsberatung |
| Kosten | Tagessatz höchstens 1.100 € netto förderfähig; Zahl der Tage und Leistungsumfang schriftlich festhalten |
| Andere Förderung | Kein weiterer nicht rückzahlbarer Zuschuss für dieselbe Beratung; Überblick über erhaltene De-minimis-Beihilfen bereithalten |
| Vertrag | Beratungsvertrag noch nicht unterschrieben |
| Antrag | Vollständig im eAntragsportal bis 16.11.2026, besser deutlich früher |
| Ergebnis | Realisierungskonzept mit Maßnahmen, Zielen, Ressourcen, Investitionen und Zeitplan vereinbaren |
Vom Konzept zur Umsetzung
Der Digital Check bezahlt den Blick von außen, nicht das Projekt selbst. Das Realisierungskonzept ist trotzdem wertvoll: Es beschreibt Maßnahmen, Ressourcen, Investitionen und Zeitplan und eignet sich damit als Grundlage für Angebote zur Umsetzung.
Da die Selbsterklärung eine wettbewerbsneutrale Beratung verlangt, sollten Sie bei Beratern, die auch selbst umsetzen, auf eine klare Trennung von Beratung und späterem Auftrag achten. Sieht Ihr Konzept etwa eine neue Website, einen Onlineshop oder Schnittstellen zu bestehenden Systemen vor, können Sie es als Ausgangspunkt für eine Ausschreibung nutzen.
Was ein brauchbares Konzept für ein Webprojekt enthält
Über die Mindestinhalte hinaus lohnt es sich, im Konzept eine kurze Ist-Analyse, die wichtigsten Anforderungen und die betroffenen Systeme festzuhalten – etwa Warenwirtschaft, Zahlungsanbieter oder CRM. Eine Priorisierung der Maßnahmen und ein Budgetrahmen machen später vergleichbare Angebote möglich. Diese Punkte sind keine Vorgabe der IFB, erleichtern aber die Umsetzung.
Welche Umsetzungsleistungen wir anbieten, sehen Sie unter Leistungen. Für eine Einschätzung auf Basis Ihres Konzepts erreichen Sie uns über die Kontaktseite.
Quellen
- IFB Hamburg – Förderrichtlinie Hamburg Digital Check (gültig ab 01.08.2025, PDF)
- IFB Hamburg – Programmseite Hamburg Digital Check
- IFB Hamburg – Selbsterklärung Digitalisierungsberatung (PDF)
- IFB Hamburg – Hamburg-Kredit Digital
- IFB Hamburg – Produktinformation Hamburg-Kredit Digital (gültig ab 15.04.2026, PDF)
- IFB Hamburg – Presse: Neues Förderangebot für die Digitalisierung Hamburger Unternehmen
- hamburg.de – „Hamburg Digital“: Zweites Modul gestartet (2021)
