DSGVO- und TDDDG-konforme Website
Premium-Webservice

DSGVO- und TDDDG-konforme Website

Eine Website, deren Verhalten zu dem passt, was die Datenschutzerklärung sagt

Leistungsdetails

DSGVO- und TDDDG-konforme Website Technische Umsetzung der Regeln, mit klar benannten Grenzen

Wir bauen und passen Websites so an, dass Cookies, Analyse, Formulare und Datenschutzhinweise DSGVO und TDDDG entsprechen.

Datenschutz auf einer Website ist vor allem eine Frage des Verhaltens: Was lädt, bevor ein Besucher gewählt hat, was wird auf seinem Gerät gespeichert, wohin gehen Formulardaten und wer erhält sie sonst noch. In Deutschland sind dafür die DSGVO und das TDDDG maßgeblich. Wir bringen die technische Seite in Einklang mit Ihrer Erklärung. Wir sind Webentwickler, keine Juristen, und sagen klar, wo Sie rechtlichen Rat brauchen.

DSGVO und TDDDG: zwei Regelwerke, zwei Aufgaben

Die DSGVO regelt personenbezogene Daten. § 25 TDDDG regelt das Speichern von und den Zugriff auf Informationen auf dem Endgerät und gilt laut Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden (Version 1.2, Stand November 2024) unabhängig von einem Personenbezug. Der Grundsatz lautet: Einwilligung auf Basis klarer und umfassender Informationen. Ausnahmen gelten, wenn der alleinige Zweck die Übertragung einer Nachricht ist oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen; die Aufsichtsbehörden legen das im Sinne einer technischen Erforderlichkeit streng aus. Ein Mehrzweck-Cookie ist nur ausgenommen, wenn die Ausnahme für jeden einzelnen Zweck greift.

Beispiele aus der Praxis der Aufsicht

Ob eine Reichweitenmessung ohne Einwilligung zulässig ist, beantworten die Aufsichtsbehörden in ihrer Orientierungshilfe bewusst nicht pauschal: Eine solche Festlegung sei allenfalls für eine genau definierte Konfiguration und Zweckbestimmung möglich, und selbst die einfache Messung von Besucherzahlen sei nicht per se Bestandteil des Basisdienstes. Angebote von Drittdienstleistern verarbeiten nach ihrer Darstellung regelmäßig weitgehende Informationen über Nutzende. Für Sie heißt das: Bevor wir einen Banner konfigurieren, ermitteln wir, was Ihre Seite tatsächlich setzt und lädt, und prüfen jede Komponente einzeln. Eingebettete Inhalte wie Karten, Videos oder Schriftarten von Drittanbietern gehören dazu, denn sie können Verbindungen aufbauen, bevor ein Besucher etwas ausgewählt hat. Wir zeigen Ihnen eine Übersicht dessen, was wir gefunden haben, und schlagen für jede Komponente vor, ob sie bleibt, ersetzt wird oder erst nach Einwilligung lädt.

Information, Formulare und Auftragsverarbeiter

Nach Art. 13 DSGVO müssen Sie bei der Erhebung unter anderem Zwecke, Rechtsgrundlage, Empfänger und Speicherdauer mitteilen. Wir stimmen Ihre Formulare darauf ab: nur nötige Felder, ein klarer Link zur Datenschutzerklärung an der Stelle der Erhebung, keine vorangekreuzten Werbefelder. Nach Art. 28 DSGVO erfolgt die Verarbeitung durch einen Dienstleister in Ihrem Auftrag auf Grundlage eines Vertrags, der schriftlich abzufassen ist; das kann auch elektronisch geschehen. Wir erstellen eine Liste der Werkzeuge auf Ihrer Seite, die als Auftragsverarbeiter in Betracht kommen, damit Sie die Verträge prüfen können.

Wenn Sie auch in Großbritannien oder Belgien verkaufen

Für britische Besucher gelten UK GDPR und PECR: Die britische Aufsicht ICO verlangt vor dem Einsatz von Cookies und ähnlichen Techniken eine Einwilligung, sofern keine Ausnahme greift, und weiteres Surfen gilt nicht als wirksame Einwilligung. In Belgien verlangt die Datenschutzbehörde Einwilligung, außer bei unbedingt erforderlichen Cookies, und nach ihrer Checkliste darf ein Button „Alles akzeptieren“ nur zusammen mit einem gleichrangigen Button zum Ablehnen angeboten werden. Wo sich die Regeln unterscheiden, richten wir je Markt eine eigene Banner-Konfiguration ein. Diese Seite ist für den deutschen Markt geschrieben und keine Übersetzung der britischen.

Was wir tun und was es kostet

Wir prüfen, was Ihre Seite setzt und sendet, konfigurieren oder ersetzen das Einwilligungswerkzeug, passen Formulare und eingebettete Inhalte an und dokumentieren das Ergebnis, damit Ihre Beratung es prüfen kann. Rechtsberatung oder eine Freigabe der Konformität leisten wir nicht. Die Kosten hängen von Größe der Seite und Zahl der Drittwerkzeuge ab und werden auf Anfrage genannt; Websites starten ab 300 € netto, siehe Preise. Zum Start: Angebot anfordern oder Kontakt; weitere Leistungen sehen Sie hier.

Häufige Fragen

Reicht ein Cookie-Banner?

Nein. Der Banner muss abbilden, was die Seite tatsächlich tut. Nach § 25 TDDDG ist grundsätzlich eine Einwilligung nötig, Ausnahmen gelten nur bei technischer Erforderlichkeit.

Brauche ich für Analyse eine Einwilligung?

Das hängt von Konfiguration und Zweck ab. Laut Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden ist selbst die einfache Messung von Besucherzahlen nicht per se Bestandteil des Basisdienstes. Wir prüfen Ihre konkrete Lösung.

Gilt die DSGVO auch für Seiten im Ausland?

Ja, auch Anbieter außerhalb der EU fallen unter die DSGVO, wenn sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten (Art. 3 Abs. 2 DSGVO). Die Einzelheiten Ihres Falls klären Sie mit einem Rechtsanwalt.

Geben Sie Rechtsberatung?

Nein. Wir setzen die Technik um und dokumentieren sie für Ihre Beratung.

Was kostet die Umsetzung?

Das hängt von Größe der Seite und Zahl der Drittwerkzeuge ab und wird auf Anfrage genannt.

Wichtigste Leistungen

Inventar von Cookies und Trackern
Einwilligungsbanner, das wie vorgesehen funktioniert
Analyse im Rahmen der Regeln
Formulare und Datenschutzerklärung abgestimmt
Checkliste für Auftragsverarbeitungsverträge

Immer einen Schritt voraus.

Erhalte Markttrends, Tipps und Updates direkt in dein Postfach.

Werde Teil unserer Community.