Sachsen 2026: SAB-Digitalisierungszuschuss, Antragsstopp und Digi-D
FÖRDERUNG SACHSEN

Sachsen 2026: SAB-Digitalisierungszuschuss Antragsstopp und Digi-D

Sachsen fördert Digitalisierung, aber keine Standardwebsite. Was der SAB-Zuschuss und das Digi-D-Darlehen abdecken und wo der Antragsstopp seit Juli 2026 gilt.

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Digitalisierungsförderung der SAB für kleine und mittlere Unternehmen in Sachsen
SACHSEN

Förderung in Sachsen

SAB-Digitalisierungszuschuss

und Digi-D 2026

Unsere Firma erklärt, was SAB-Zuschuss und Digi-D abdecken und wo noch Anträge möglich sind.

In Sachsen fördert die Sächsische Aufbaubank die Digitalisierung von KMU mit dem Digitalisierungszuschuss aus EFRE-Mitteln und dem Darlehen Digi-D. Seit dem 17. Juli 2026 gilt für den Zuschuss ein regionaler Antragsstopp.

Keine neuen Zuschussanträge gibt es in der Übergangsregion, etwa in Dresden und Chemnitz. Weiter möglich sind sie in der Stadt Leipzig, im Landkreis Leipzig und in Nordsachsen.

Regionaler Antragsstopp beim sächsischen Digitalisierungszuschuss
bis 60 %ZUSCHUSS
ANTRAGSSTOPP
Heranführungsprojekte für Kleinstunternehmen

Nur noch Region Leipzig

SEIT 17. JULI 2026

Wegen hoher Inanspruchnahme nimmt die SAB in der Übergangsregion keine neuen Zuschussanträge an. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, mit Verzögerungen.

Der regionale Antragsstopp kann aufgehoben oder ausgeweitet werden; verbindlich sind Richtlinie und Bescheid.

Voraussetzungen für den SAB-Digitalisierungszuschuss
VORAUSSETZUNGEN

Wer den Zuschuss beantragen kann

KMU mit Betriebsstätte in Sachsen

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen bis zur mittleren Größe und Freie Berufe mit Sitz oder begünstigter Betriebsstätte in Sachsen.

Keine IT-Dienstleister

Unternehmen, die das geplante Projekt selbst umsetzen könnten, sind laut SAB nicht förderfähig.

Mindestens 5.000 Euro

Direkte Ausgaben und pauschal 7 % indirekte Kosten müssen zusammen mindestens 5.000 Euro ergeben.

Zwölf Monate Laufzeit

Der Durchführungszeitraum ist begrenzt; ausgezahlt wird nur für bereits getätigte Nettoausgaben.

Start nach Bestätigungsmail

Schon ein Vertragsabschluss oder eine Anzahlung vor der Bestätigungsmail lässt die Förderung entfallen.
KUNDENBEWERTUNG
4.9Score
Ausgezeichnet
G+
Google Reviews
4.8/5
1,860 Bewertungen
Y+
Yelp Score
4.6/5
1,630 Bewertungen
f+
Facebook
4.7/5
2,100 Bewertungen
CHECKLISTE

Vor dem Antrag prüfen

Es wird erstattet, nicht vorab gezahlt. Planen Sie die Vorfinanzierung ein und beziehen Sie Ihren Steuerberater ein, denn Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.

Checkliste vor dem Antrag auf den sächsischen Digitalisierungszuschuss
KURZ GESAGT

Keine
Förderung für
Präsentationsseiten

Ob ein Vorhaben passt, entscheidet die SAB. Ein Blick auf ihre Programmseite kurz vor dem Antrag lohnt sich wegen des Antragsstopps immer.

Standardwebsite ohne Prozessanbindung nicht förderfähig in Sachsen
PRO-WEBSOFTWARES REDAKTIONZusammenfassung der SAB-Förderung
Eine Website, die nur Firma und Produkte vorstellt, ist für die SAB kein Digitalisierungsprojekt; gefördert werden kann nur, was betriebliche Abläufe spürbar verbessert, etwa ein Shop mit Warenwirtschaftsanbindung.
5.0 SCORE
G
DIGI-D

Das
Digitalisierungsdarlehen der SAB

Investitionsdarlehen von 30.000 bis 250.000 Euro je Vorhaben, ohne Sicherheiten, Laufzeit höchstens sechs Jahre.

Laut SAB liegt der Zins bei 1,5 % p. a. für JTF-finanzierte und 2,5 % p. a. für aus Landesmitteln finanzierte Vorhaben. Eine Kombination mit dem Zuschuss ist möglich, wenn beide Anträge vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

Bis 100 % Finanzierung

Für junge kleine Unternehmen; junge mittlere und etablierte Firmen erhalten bis zu 70 %.

36 Monate Umsetzung

Der Verwendungsnachweis folgt spätestens sechs Monate nach Ende des Vorhabens.

Keine reinen Webseiten

Webseiten und Webshops ohne Einbindung in betriebliche Abläufe sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Digi-D-Darlehen der Sächsischen Aufbaubank für Digitalisierungsvorhaben
250.000 €HÖCHSTBETRAG JE VORHABEN
PRK
1 JAHR TILGUNGSFREI
Fördersätze des Digitalisierungszuschusses in Sachsen
WEBSITES UND SHOPS

Was gefördert wird und was nicht

Ein individuell angepasster Onlineshop mit Warenwirtschaftsanbindung kann in Frage kommen; Standard-Templates und Online-Marketing schließt die SAB aus.

01

Standard-Webseiten

Klassische Seiten, die Unternehmen und Produkte vorstellen, ohne Verzahnung mit Betriebsabläufen: nicht förderfähig.
02

Shop mit Warenwirtschaft

Anwendungen mit erheblichem unmittelbarem Mehrwert für betriebliche Abläufe sind zuwendungsfähig.
03

Interaktive Kundeneingaben

Die interaktive Einbindung von Kundeneingaben nennt die SAB als förderfähiges Beispiel.
04

Keine Shop-Templates

Standard-Shop-Templates ohne zusätzliche Anpassungsdienstleistungen werden nicht gefördert.
05

Kein Online-Marketing

SEO, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter sind ausgeschlossen.
06

Mietsoftware begrenzt

Mindestens 24 Monate Mietdauer; gefördert wird nur der Anteil im zwölfmonatigen Durchführungszeitraum.
FAQ

Häufige Fragen zur Förderung in Sachsen

Antworten zu Websites, Antragsstopp, Zuschusshöhe, dem Darlehen Digi-D und zum frühestmöglichen Projektstart.

Eine Seite, die nur Firma und Produkte vorstellt, nicht. Anwendungen mit erheblichem Mehrwert für betriebliche Abläufe, etwa ein Onlineshop mit Warenwirtschaftsanbindung, können in Betracht kommen.

Kurzantwort: Zuschuss nur noch in der Region Leipzig, Standardwebsites ausgeschlossen

Stand: Oktober 2026. Geprüft haben wir am 20. Oktober 2026 die SAB-Programmseiten zum Digitalisierungszuschuss und zum Digitalisierungsdarlehen (Digi-D), das Digi-D-Merkblatt (Stand 09/2026), den Flyer zum Zuschuss und den Text der Förderrichtlinie FRL Digi-Z in der Förderdatenbank des Bundes. Verbindlich sind Richtlinie und Bescheid der SAB.

Sachsen fördert die Digitalisierung von KMU über die Sächsische Aufbaubank (SAB) mit dem Digitalisierungszuschuss (EFRE 2021–2027) und dem Digitalisierungsdarlehen Digi-D. Für den Zuschuss gilt laut SAB-Programmseite seit dem 17. Juli 2026 wegen hoher Inanspruchnahme ein regionaler Antragsstopp. In der Übergangsregion sind keine neuen Anträge möglich: in den Städten Dresden und Chemnitz sowie in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau. Weiterhin möglich ist die Antragstellung in der stärker entwickelten Region, also in der Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen.

Die SAB weist außerdem auf Verzögerungen bei der Bearbeitung hin; Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Und für Websites gilt: Eine herkömmliche Präsentationsseite ist kein Digitalisierungsprojekt im Sinne der SAB.

Der Digitalisierungszuschuss im Überblick

Gefördert werden Heranführungsprojekte für Kleinstunternehmen und komplexe Transformationsprojekte für KMU. Heranführungsprojekte stehen laut Flyer nur Kleinstunternehmen offen, die vorher noch kein Digitalisierungsprojekt durchgeführt haben.

ProjektartZuschussObergrenze der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben
Heranführungsprojekt (Kleinstunternehmen)bis zu 60 %10.000 Euro
Transformationsprojekt, Kleinst- und kleine Unternehmenbis zu 50 %60.000 Euro
Transformationsprojekt, mittlere Unternehmenbis zu 35 %100.000 Euro

Für alle Projekte gilt: Direkte Ausgaben und indirekte Kosten müssen zusammen mindestens 5.000 Euro betragen. Indirekte Kosten werden pauschal mit 7 % der direkten Ausgaben anerkannt. Der Fördersatz steigt laut Richtlinie um 10 Prozentpunkte, wenn das Unternehmen während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder tarifgleich vergütet. Der Durchführungszeitraum ist auf zwölf Monate begrenzt.

  • Den Zuschuss können gewerbliche Unternehmen bis zur mittleren Größe und Freie Berufe beantragen, wenn Sitz oder begünstigte Betriebsstätte in Sachsen liegen. IT-Dienstleister, die das geplante Projekt selbst umsetzen könnten, sind laut SAB nicht förderfähig.
  • Umsatzsteuer ist nicht förderfähig; gefördert werden Nettobeträge.
  • Direkte Personalausgaben sind ausgeschlossen; Schulungen sind auf höchstens 20 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.
  • Erstattungsprinzip: Ausgezahlt wird nur für bereits getätigte Ausgaben, beantragt über den Verwendungsnachweis im Förderportal.
  • Zwischen Unternehmen und Dienstleister darf grundsätzlich keine persönliche oder wirtschaftliche Verflechtung bestehen. Für erworbene Gegenstände gilt eine Zweckbindungsfrist von drei Jahren.
  • Der Start des Vorhabens darf nicht vor dem Eingang der Bestätigungsmail zum Förderantrag liegen. Als Beginn zählt schon ein Vertragsabschluss oder die An- und Bezahlung einer Rechnung; ein früherer Start lässt die Förderung entfallen.

Was der Zuschuss abdeckt und was nicht

Gefördert werden Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung, die Anschaffung von Software und notwendiger Hardware sowie die Einführung einschließlich Schulung. Die FAQ der SAB nennt als Beispiele unter anderem digitale Vertriebskanäle, Plattformen und Applikationen, ERP- und CRM-Systeme, IT- und Datensicherheitskonzepte, digitale Workflows mit Lieferanten und Kunden sowie Projekte zur Verbesserung der Usability. Reine Beratungskosten werden nicht gefördert.

Nicht förderfähig sind laut FAQ unter anderem eine neue technische Grundausstattung als alleiniger Projektgegenstand, Standard-Software wie Bürosoftware und Betriebssysteme, Ausgaben, die nur gesetzliche Pflichten erfüllen, sowie Geräte und Maschinen mit integrierter Software. Auch Vorhaben, die der direkten Umsatzsteigerung dienen, schließt die SAB aus; förderfähig ist vor allem die Digitalisierung und Verknüpfung interner Prozesse, um Kosten zu senken.

Was im Antrag und im Nachweis stehen muss

Die Richtlinie verlangt, dass mit dem Projekt komplexe Geschäftsprozesse digitalisiert, neue Geschäftsmodelle eingeführt oder bestehende verbessert werden. Als Beispiele nennt sie digitale Geschäftsmodelle, die digitale Vernetzung von Unternehmensprozessen und der Produktion, digitale Formate für Präsentationen auf Messen, mehr IT-Sicherheit und die Schulung der Mitarbeiter im Projektkontext.

Außerdem muss das Vorhaben das bestehende Digitalisierungsniveau verbessern. Das wird im Antrag nachvollziehbar begründet, zum Beispiel durch einen Soll-Ist-Vergleich. Nach dem Projekt schildert ein Sachbericht, wie das Projekt tatsächlich durchgeführt wurde und ob die Verbesserung erreicht ist; einen Zwischennachweis zum Jahresende verlangt die Richtlinie nicht. Für ein Webprojekt bedeutet das nach unserer Lesart: Beschreiben Sie vorher konkret, welcher Ablauf heute manuell läuft und was die neue Lösung daran ändert.

Websites und Onlineshops: was ausgeschlossen ist, was nicht

Hier ist die Quellenlage klar:

  • Standard-Webseiten: Darunter versteht die SAB-FAQ klassische Seiten, die das Unternehmen und seine Produkte vorstellen, aber nicht tief mit den Betriebsabläufen verzahnt sind.
  • Bei bestehenden Webseiten sind ausschließlich Anwendungen zuwendungsfähig, die einen erheblichen unmittelbaren Mehrwert für die betrieblichen Abläufe schaffen, etwa die interaktive Einbindung von Kundeneingaben oder ein Onlineshop mit Anbindung an das Warenwirtschaftssystem.
  • Nicht förderfähig sind Standard-Shop-Templates ohne zusätzliche Anpassungsdienstleistungen sowie Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung, Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing und Newsletter.
  • Mietsoftware: Die Richtlinie erlaubt auch Miete und Software as a Service. Laut FAQ muss die Mietdauer aber mindestens 24 Monate betragen, und gefördert wird nur der Anteil im Durchführungszeitraum, also höchstens 12 Monate. Wartungsverträge und Verlängerungen von Mietsoftware sind nicht förderfähig.

Praktisch heißt das: Für eine einfache Firmenwebsite gibt es in Sachsen keinen Zuschuss. Ein Shop kann in Frage kommen, wenn er mit der Warenwirtschaft verbunden und individuell angepasst ist, und auch nur dort, wo noch Anträge möglich sind. Für ein Shopsystem im Abonnement zählt nach unserer Lesart nur ein kleiner Teil der Gebühren. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die SAB.

Digi-D: das Darlehen

Neben dem Zuschuss bietet die SAB das Digitalisierungsdarlehen Digi-D an. Die Eckdaten aus Programmseite und Merkblatt (Stand 09/2026):

  • Investitionsdarlehen von 30.000 bis 250.000 Euro je Vorhaben, ohne Sicherheiten.
  • Finanzierung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei jungen kleinen Unternehmen (höchstens fünf Jahre am Markt, weniger als 50 Mitarbeitende, höchstens 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme), bis zu 70 % bei jungen mittleren oder etablierten Unternehmen. Diese müssen mindestens 30 % selbst beitragen.
  • Zinssatz laut SAB-Seite 1,5 % p. a. nominal für JTF-finanzierte und 2,5 % p. a. für aus Landesmitteln finanzierte Vorhaben; Festzins, Laufzeit höchstens sechs Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Vorzeitige Tilgung ist zu den Tilgungsterminen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, Teilrückzahlungen müssen mindestens 5.000 Euro betragen. Bei jungen kleinen Unternehmen kann das Darlehen nachrangig vergeben werden.
  • Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden; der Verwendungsnachweis folgt spätestens sechs Monate nach Ende.
  • Mietsoftware und SaaS sind förderfähig, wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft und die Mieten gleich bleiben.
  • Ausgeschlossen sind unter anderem Online-Marketing, ausdrücklich auch Webseiten und Webshops ohne Einbindung in betriebliche Abläufe, Social-Media-Marketing und Suchmaschinenoptimierung, außerdem IKT-Grundausstattung, Personalausgaben und Eigenleistungen.
  • Der Antrag geht laut Merkblatt an eine angebundene Hausbank oder elektronisch über das SAB-Förderportal. Beginnen dürfen Sie erst nach Antragseingang; schon ein vorhabensbezogener Vertrag gilt als Beginn.
  • Eine Kombination mit dem Zuschuss ist möglich, wenn beide Anträge vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

Ein Darlehen deckt einen Teil der Kosten, bleibt aber eine Schuld; bei einem Mindestbetrag von 30.000 Euro ist es für kleine Websiteprojekte selten das passende Instrument. Das ist eine Einschätzung, keine Quellenaussage.

Checkliste vor dem Antrag

  1. Region prüfen: Liegt Ihre begünstigte Betriebsstätte in der Stadt Leipzig, im Landkreis Leipzig oder in Nordsachsen? Nur dort ist der Zuschuss derzeit beantragbar.
  2. Prüfen, ob Ihr Vorhaben mehr ist als eine Präsentationswebsite: Anbindung an Prozesse, Warenwirtschaft, individuelle Anpassung.
  3. Unternehmensgröße bestimmen: Kleinst, klein oder mittel.
  4. Keinen Auftrag erteilen und nichts bezahlen, bevor die Bestätigungsmail vorliegt.
  5. Leistungen so beschreiben, dass Software, Hardware, Einführung und Schulung getrennt erkennbar sind.
  6. Vorfinanzierung planen: Es wird erstattet, nicht vorab gezahlt.
  7. Steuerberater einbeziehen; Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.

Was wir leisten und was nicht

Wir entwickeln Websites, Onlineshops und Webanwendungen und beschreiben sie so, dass sie sich mit einem Förderantrag besprechen lassen. Den Antrag stellen Sie oder Ihr Berater. Einfache Präsentationswebsites beginnen ab 300 € netto; sie sind in Sachsen, wie oben beschrieben, nicht förderfähig. Wenn Ihr Projekt komplexer ist, fordern Sie ein Angebot an, lesen Sie unsere Leistungen und Referenzen oder schreiben Sie uns über den Kontakt.

Hinweis zur Aktualität: Der regionale Antragsstopp kann aufgehoben oder ausgeweitet werden. Ein Blick auf die SAB-Seite kurz vor dem Antrag lohnt sich deshalb immer.

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