Digitalbonus Niedersachsen 2026: ausgelaufen – was für Websites gilt
FÖRDERUNG NIEDERSACHSEN

Digitalbonus Niedersachsen 2026: ausgelaufen – was für Websites gilt

Der Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist Ende 2025 ausgelaufen. Was er förderte, warum Websites kaum passten und was die NBank 2026 noch anbietet.

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Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ der NBank ausgelaufen
NIEDERSACHSEN

Digitalbonus Niedersachsen

ausgelaufen

Stand Oktober 2026

Unsere Firma erklärt, was der Digitalbonus förderte, warum Websites kaum passten und was bleibt.

Einen beantragbaren Digitalbonus gibt es in Niedersachsen derzeit nicht. Die Richtlinie Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft getreten, und in der NBank-Liste „Aktuelle Förderprogramme“ steht kein Nachfolger dieses Namens.

Geprüft wurden am 20. Oktober 2026 Programmseiten, Produktinformation, FAQ, Projektbeispiele und Leitfaden der NBank. Wer in Niedersachsen ein Websiteprojekt plant, sollte es ohne diesen Zuschuss kalkulieren.

Digitalbonus-Varianten unter Ausgelaufene Förderungen der NBank
31.12.2025AUSGELAUFEN
NBANK
Richtlinie außer Kraft getreten

Programm außer Kraft

KEINE ANTRAGSTELLUNG MEHR

Die NBank führt den ursprünglichen Digitalbonus, die Neuauflage ab 22.06.2022, den Digitalbonus-innovativ und den Digitalbonus.Vereine unter „Ausgelaufene Förderungen“.

Ob das Land ein neues Programm auflegt, veröffentlicht zuerst die NBank.

Eckdaten des Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ
ECKDATEN

Was der Digitalbonus-innovativ förderte

Zuschuss für innovative IKT-Investitionen

Das zuletzt laufende Programm startete am 25. Juni 2024 und verlangte deutlich mehr als seine Vorgänger. Entscheidend war ein hoher Innovationsgehalt der Investition.

Bis zu 35 % Zuschuss

Bis zu 35 % bei kleinen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen, nicht rückzahlbar.

3.000 bis 50.000 Euro

Förderhöhe je Vorhaben; der Kaufpreis musste laut FAQ 5.000 Euro brutto überschreiten.

IKT-Investitionen

Hardware, Software oder Lizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.

Antrag vor Projektbeginn

Über das Kundenportal; begonnen werden durfte erst nach dem Zuwendungsbescheid, Laufzeit grundsätzlich ein Jahr.
KUNDENBEWERTUNG
4.9Score
Ausgezeichnet
G+
Google Reviews
4.8/5
1,860 Bewertungen
Y+
Yelp Score
4.6/5
1,630 Bewertungen
f+
Facebook
4.7/5
2,100 Bewertungen
AUSGESCHLOSSEN

Was ausdrücklich nicht gefördert wurde

Investitionen, die nur den verbreiteten Stand der Digitalisierung herstellen, waren grundsätzlich nicht förderfähig. Eine Präsentationswebsite oder ein Standardshop hätte die Hürde kaum genommen.

Vom Digitalbonus Niedersachsen ausgeschlossene Ausgaben
KURZ GESAGT

Ohne
Digitalbonus
planen

Auch als das Programm lief, passte eine reine Präsentationswebsite kaum: Online-Marketing, Mietsoftware und SaaS waren ausgeschlossen, verlangt war ein hoher Innovationsgehalt.

Digitalbonus Niedersachsen kurz zusammengefasst
PRO-WEBSOFTWARES REDAKTIONZusammenfassung der NBank-Unterlagen
Der Digitalbonus Niedersachsen ist seit Ende 2025 nicht mehr beantragbar; planen Sie ein Websiteprojekt deshalb nicht mit der Annahme, dass ein niedersächsischer Zuschuss es mitfinanziert.
5.0 SCORE
G
ALTERNATIVE 2026

Der
NBank Investkredit

Ein Förderdarlehen für KMU und Freiberufler, die mindestens drei Jahre am Markt sind, mit Darlehen von 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben.

Der Antrag läuft ausschließlich über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für ein kleines Websiteprojekt passt der Mindestbetrag selten; bei einer größeren Webanwendung kann sich die Frage an die Hausbank lohnen.

Bis zu 100 % finanziert

Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren; Schwerpunkte sind unter anderem Digitalisierung.

Zins über die Hausbank

Die Hausbank setzt den Zinssatz nach Bonität fest und haftet laut NBank für 20 %.

Weitere Programme

Digitalisierung im Verkehr, KI-Weiterbildung und das Innovationsförderprogramm passen nicht für Unternehmenswebsites.
NBank Investkredit als Alternative zum Digitalbonus
50.000 €MINDESTDARLEHEN
PRK
ANTRAG BIS 21.12.2026
Innovative Webplattform als Beispiel aus dem NBank-Leitfaden
VORGEHEN

So gehen Sie jetzt vor

Ohne Digitalbonus braucht ein Projekt eine eigene Finanzierungsrechnung. Eine einfache Präsentationswebsite beginnt bei uns ab 300 € netto; Förderanträge stellen wir nicht.

01

NBank prüfen

Auf nbank.de unter „Aktuelle Förderprogramme“ nach einem neuen Digitalprogramm sehen.
02

Hausbank fragen

Bei ausreichend großem Vorhaben den Investkredit und die Einordnung als Anlagevermögen klären.
03

Kein früher Auftrag

Erst beauftragen, wenn klar ist, ob das Programm einen Beginn vor Bewilligung ausschließt.
04

Ohne Zuschuss rechnen

Das Projekt so kalkulieren, dass es auch ohne Förderung trägt.
05

Sauber dokumentieren

Angebote, Leistungsbeschreibung und Rechnung ordnen; das hilft bei jedem Antrag und bei der Steuer.
06

Innovation beschreiben

Ist-Stand, Innovationssprung, Nutzen und messbare Indikatoren konkret darlegen, nicht nur Stichwörter wie KI.
FAQ

Häufige Fragen zum Digitalbonus Niedersachsen

Antworten zum Stand 2026, zur Förderung von Websites, zur Zuschusshöhe, zu Alternativen und zur Prüfung auf nbank.de.

Nein. Die NBank führt alle Digitalbonus-Varianten als ausgelaufen. Die Richtlinie des Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft getreten.

Kurzantwort: Der Digitalbonus ist ausgelaufen

Stand: Oktober 2026. Geprüft haben wir am 20. Oktober 2026 die Programmseiten, die Produktinformation, die FAQ, die Projektbeispiele und den Leitfaden der NBank. Verbindlich sind allein die Richtlinien und die Auskunft der NBank.

Einen beantragbaren Digitalbonus gibt es in Niedersachsen derzeit nicht. Die NBank führt alle Varianten unter „Ausgelaufene Förderungen“: den ursprünglichen Digitalbonus.Niedersachsen, dessen Neuauflage ab 22.06.2022, den Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ und den Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen.

Für das zuletzt laufende Programm ist die Lage eindeutig: Die Richtlinie Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ist mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft getreten, eine Antragstellung ist seitdem nicht mehr möglich. In der NBank-Liste „Aktuelle Förderprogramme“ steht kein Nachfolger mit dem Namen Digitalbonus. Ob das Land später ein neues Programm auflegt, wissen wir nicht; die NBank ist die Stelle, die das zuerst veröffentlicht.

Die Vorgänger in Kürze

Der erste Digitalbonus.Niedersachsen war ein Zuschuss von bis zu 50 % für kleine und bis zu 30 % für mittlere Unternehmen, bei einer Förderhöhe von 2.500 bis 10.000 Euro. Gefördert wurden IKT-Hard- und Software mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto. Auf der Programmseite heißt es, eine Antragstellung sei seit dem 01.01.2022 nicht mehr möglich; die NBank stellt dort nur noch die Unterlagen für den Verwendungsnachweis bereit.

Im Juni 2022 legte das Wirtschaftsministerium den Digitalbonus neu auf. Laut NBank-Meldung vom 05.06.2023 lief diese Fassung zum 30. Juni 2023 aus. Der Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ startete nach der NBank-Meldung vom 12.06.2024 am 25. Juni 2024 und verlangte deutlich mehr als seine Vorgänger.

Was der Digitalbonus-innovativ gefördert hat

Die Eckdaten aus der Produktinformation (Stand 10.01.2025) und der FAQ (Stand 22.07.2025) zeigen, wie solche Programme gebaut sind:

  • Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 % bei kleinen und bis zu 20 % bei mittleren Unternehmen.
  • Förderhöhe mindestens 3.000 und höchstens 50.000 Euro.
  • Gefördert wurden Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen. IT-Sicherheit war nur zusammen mit einem solchen Vorhaben förderfähig.
  • Antragsberechtigt waren KMU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, freiberuflich Tätige mit Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth sowie kleine freiberufliche Planungsbüros im digitalen Bauen, jeweils mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Als gewerbliche Wirtschaft gelten laut FAQ Unternehmen mit Eintrag im Handelsregister.
  • Die Förderung war nur einmal möglich; ein Zuschuss aus dem alten Digitalbonus schloss sie nicht aus.
  • Der Antrag musste vor Projektbeginn über das Kundenportal gestellt werden, begonnen werden durfte erst nach dem Zuwendungsbescheid. Die Projektlaufzeit war grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt, ausgezahlt wurde nach dem Erstattungsprinzip.
  • Laut FAQ musste der Kaufpreis 5.000 Euro brutto überschreiten; eine einzelne Lizenz für 3.000 Euro brutto war nicht förderfähig.

Entscheidend war der Innovationsgehalt. Investitionen, die nur den heute verbreiteten Stand der Digitalisierung herstellen, waren nach der Programmseite grundsätzlich nicht förderfähig.

Was ausdrücklich nicht gefördert wurde

  • IKT-Grundausstattung: Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware. Die FAQ nennt als Beispiel Standardsoftware wie SAP oder Microsoft Office.
  • Online-Marketing-Maßnahmen, Beratungsleistungen, Schulungen, Personalausgaben, Eigenleistungen und Kosten des laufenden Betriebs.
  • Leasing und Mieten von Hardware, Software oder Lizenzen. Die FAQ schließt auch Cloud-Speicher sowie Software as a Service (SaaS) aus, weil der Investitionscharakter fehlt.
  • Pflichtinvestitionen: Software und Hardware, die wegen neuer gesetzlicher Vorschriften nötig werden, etwa für das E-Rezept, waren laut FAQ nicht förderfähig.
  • Verbreitete Standardlösungen: In den Projektbeispielen lehnt die NBank eine Handwerkersoftware für Angebote, Rechnungen und Lager ebenso ab wie die Einführung einer ERP-Software, weil beides dem aktuellen Stand der Digitalisierung entspricht.
  • Ersatz veralteter Technik: Der Austausch alter Server, Arbeitsplatzrechner oder Netzwerktechnik entsprach laut FAQ nicht dem Ziel des Programms.

Wie die NBank den Innovationsgehalt bewertet hat

Die Förderwürdigkeit prüfte die NBank nach vier Kriterien: dem Digitalisierungsgrad des Unternehmens bei Antragstellung, den erwarteten Auswirkungen auf innerbetriebliche Ressourcen wie Kosten, Zeit und Abläufe, den erwarteten Auswirkungen auf das Unternehmen, etwa Wettbewerbsfähigkeit oder ein neues Geschäftsmodell, und dem besonderen Innovationsgehalt der Maßnahme.

Nach dem Leitfaden liegt Innovationsgehalt vor, wenn ein Projekt über den Stand der Technik im Unternehmen und in der Branche hinausgeht, eine signifikante Veränderung bewirkt und einen hohen messbaren Mehrwert schafft. Auch sogenannte Cross-Innovationen zählten: Lösungen aus anderen Branchen, die im eigenen Unternehmen und in der eigenen Branche bisher nicht eingesetzt wurden.

Für die Darstellung im Antrag empfahl die NBank, den Ist-Stand und den geplanten Innovationssprung zu beschreiben, die eingesetzte Technik konkret zu erklären statt nur Stichwörter wie KI zu nennen, den Nutzen für Unternehmen und Kunden darzulegen und messbare Indikatoren wie Effizienzsteigerung oder Umsatzwachstum anzugeben. Diese Hinweise taugen auch für künftige Programme mit ähnlicher Logik.

Website: ja oder nein?

Eine Regel, die Websites oder Onlineshops ausdrücklich nennt, steht in den geprüften NBank-Unterlagen nicht. Die Unterlagen zeigen aber eine klare Linie:

  • Online-Marketing war ausgeschlossen. Der Leitfaden zum Innovationsgehalt nennt reines Internetmarketing, etwa Produktempfehlungen auf Basis der Kaufhistorie oder das Ausspielen von Anzeigen, ausdrücklich als ausgeschlossen.
  • Gemietete Software und SaaS waren nicht förderfähig. Nach unserer Lesart wäre ein Shop- oder Websitebaukasten im Abonnement damit schon am Investitionsbegriff gescheitert.
  • Derselbe Leitfaden nennt zwei Beispiele mit Webbezug als innovativ: ein KI-gestütztes Beratungssystem in einer E-Commerce-Plattform, das Kundenanfragen per Sprachverarbeitung einordnet und Rückgaben auslösen kann, und eine Online-Plattform, auf der Handwerksbetriebe Renovierungen planen, den Materialbedarf berechnen lassen und direkt bestellen.

Unsere Einschätzung: Eine Präsentationswebsite oder ein Standardshop hätte die Hürde des hohen Innovationsgehalts kaum genommen. Eine Webplattform, die ein Geschäftsmodell grundlegend verändert, konnte dagegen passen. Für 2026 ist die Frage hypothetisch, weil das Programm nicht mehr beantragbar ist. Planen Sie ein Websiteprojekt nicht mit der Annahme, dass ein niedersächsischer Digitalbonus es mitfinanziert.

Was es in Niedersachsen 2026 noch gibt

Diese Angebote stehen im Oktober 2026 auf den NBank-Seiten. Die verbindlichen Bedingungen nennt allein die NBank.

  • NBank Investkredit: ein Förderdarlehen für KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler, die mindestens drei Jahre am Markt sind. Möglich sind Darlehen von 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 %; zur Wahl stehen Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren. Als Schwerpunkte nennt die NBank unter anderem Digitalisierung. Der Antrag läuft ausschließlich über die Hausbank und muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Den Zinssatz setzt die Hausbank nach Bonität und Sicherheiten fest; sie übernimmt laut NBank die Haftung für einen Anteil von 20 %. Laut NBank ist die Antragstellung bis zum 21.12.2026 möglich.
  • Digitalisierung im Verkehr: ein Zuschuss für neue mobile Anwendungen und Informationstools im Verkehr. Das ist kein Programm für Unternehmenswebsites.
  • Weiterbildung: Seit dem 1. September 2026 können Anträge für einen Förderaufruf zu Weiterbildungsprojekten zu Künstlicher Intelligenz und Transformation gestellt werden. Er fördert Qualifizierung, nicht den Kauf einer Website.
  • Innovationsförderprogramm (IFP): ein Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, deren Ergebnis eine deutschlandweite Neuheit darstellt.

Für ein kleines Websiteprojekt passt der Investkredit wegen des Mindestbetrags von 50.000 Euro selten. Das ist eine Rechnung aus den NBank-Zahlen, keine Aussage der NBank. Einen vollständigen Überblick gibt die Liste der aktuellen NBank-Förderprogramme.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie auf nbank.de unter „Aktuelle Förderprogramme“, ob ein neues Digitalprogramm erschienen ist.
  2. Fragen Sie Ihre Hausbank nach dem Investkredit, falls Ihr Vorhaben groß genug ist, und klären Sie, ob es als Investition im Anlagevermögen zählt.
  3. Erteilen Sie keinen Auftrag, bevor geklärt ist, ob das gewählte Programm einen Beginn vor Antrag oder Bewilligung ausschließt.
  4. Rechnen Sie das Projekt auch ohne Zuschuss durch. Was bleibt, wenn die Förderung ausfällt?
  5. Dokumentieren Sie Angebote, Leistungsbeschreibung und Rechnung sauber. Das hilft bei jedem Antrag und bei der Steuer.

Wie wir Ihre Planung unterstützen

Wir bauen Websites und Onlineshops und beschreiben das Projekt so, dass Sie es mit Ihrer Bank oder Ihrem Berater besprechen können. Förderanträge stellen wir nicht. Einfache Präsentationswebsites beginnen ab 300 € netto. Für größere Vorhaben erstellen wir auf Anfrage ein Angebot. Unsere Leistungen und Referenzen sind online einsehbar, Fragen beantworten wir über den Kontakt.

Fördermittel ändern sich häufig. Wir prüfen diese Seite spätestens zum Ende der Antragsfrist des Investkredits erneut gegen die NBank-Seiten.

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