
DigitalInvest KMU Saarland: Website und Onlineshop mit Zuschuss
Saarländische KMU erhalten für Shops und Websites mit Verkaufsfunktion bis zu 50 % Zuschuss – einfache Standard-Webseiten schließt der Förderkatalog jedoch aus. Regeln, Rechenbeispiel und Checkliste.

Förderung im Saarland
DigitalInvest KMU
für Shop und Website
DigitalInvest KMU ist ein Zuschussprogramm des Wirtschaftsministeriums im Saarland und Teil des Mittelstandspakets der Landesregierung. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028.
Das Ministerium nennt den Aufbau von Webseiten oder Shops ausdrücklich als Beispiel für die Basis-Förderung. Ein Onlineshop mit Bestell- oder Buchungsfunktion passt deshalb eher als eine reine Informationsseite.

Verkaufen statt informieren
KEINE STANDARD-WEBSEITEN
Einfache Standard-Webseiten und -Webshops sowie Standard-Online-Marketing schließt der Katalog aus. Förderfähig sind Lösungen mit direktem Verkaufserlös, etwa Bestell- oder Ticketbuchungssysteme.
Kein Rechtsanspruch: Das Ministerium entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Wer DigitalInvest KMU beantragen kann
Gewerbliche KMU mit saarländischer Betriebsstätte
Berechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland.
Einsatz im Saarland
Keine freien Berufe
3.000 bis 200.000 €
De-minimis-Beihilfe
Vom Angebot zum Bescheid
Als Vorhabenbeginn gilt schon der rechtsverbindliche Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer das Agenturangebot vor dem Antrag unterschreibt, gefährdet die Förderung.

Erst
Antrag, dann
Auftrag
Über die Förderfähigkeit entscheidet allein das Ministerium. Bei Zweifeln lohnt eine Rückfrage per E-Mail oder Hotline, bevor Sie Zeit in den Antrag stecken.

So
viel Zuschuss ist drin
Ein fiktiver Onlineshop mit Warenwirtschaftsanbindung für 19.000 € netto ergibt bei einem kleinen Unternehmen 9.500 € Zuschuss, bei einem mittleren 5.700 €. Bei 30.000 € netto greift die Obergrenze der Basis-Förderung von 12.500 €.
Basis-Förderung
Plus-Förderung
Nicht kombinierbar


Was ein Webprojekt für den Antrag braucht
Ein Angebot für einen individuellen Shop sollte den Bezug zu Ihren Geschäftsprozessen ohne Rückfragen zeigen. Die Punkte sind Projektpraxis, keine Programmvorgaben.
Positionen netto
Marketing separat
Prozess benennen
Funktionen konkret
Zwölf-Monats-Plan
Puffer für Inhalte
Häufige Fragen zu DigitalInvest KMU
Antworten zu normalen Firmenwebsites, Zuschusshöhe für Onlineshops, Auftragsvergabe, Freiberuflern, Antragsweg und Laufzeit 2026.
Nach dem Förderkatalog nicht ohne Weiteres. Einfache Standard-Webseiten und -Webshops sind ausdrücklich ausgeschlossen. In der Basis-Förderung aufgeführt sind dagegen Webseiten und Shops, die als Verkaufsschnittstelle einen direkten Erlös ermöglichen, etwa Bestell- oder Ticketbuchungssysteme. Ob Ihr konkretes Projekt darunter fällt, beantwortet verbindlich nur das Wirtschaftsministerium des Saarlandes.
DigitalInvest KMU: das Programm in Kürze
Stand: Oktober 2026. Die Angaben in diesem Beitrag haben wir am 20. Oktober 2026 anhand der Richtlinie, des Förderkatalogs und der Meldungen des saarländischen Wirtschaftsministeriums geprüft. Verbindlich ist immer die aktuelle Fassung der Förderunterlagen.
DigitalInvest KMU ist ein Zuschussprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes. Es gehört zum Mittelstandspaket der Landesregierung und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in die Digitalisierung. Die Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2025 und läuft bis zum 31. Dezember 2028.
Für Unternehmen, die eine neue Website oder einen Onlineshop planen, ist das Programm interessant, weil das Ministerium den Aufbau von Webseiten oder Shops ausdrücklich als Beispiel für die Basis-Förderung nennt. Der Förderkatalog zieht allerdings eine klare Grenze: Nicht jede Website ist förderfähig. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.
| Förderstrang | Wofür | Höchstzuschuss |
|---|---|---|
| Basis-Förderung | Optimierung bestehender Geschäftsprozesse, z. B. digitale Sicherheit, Aufbau von Webseiten oder Shops, CRM- oder Warenwirtschaftssysteme | 12.500 € |
| Plus-Förderung | Digitale Anwendungen, die Geschäftsmodelle verändern oder einen besonderen Innovationsgehalt haben, z. B. Künstliche Intelligenz, VR/AR oder digitale Zwillinge | 20.000 € |
Website und Onlineshop: Was der Förderkatalog zulässt
Der Förderkatalog ist verbindlicher Bestandteil der Richtlinie. Er schließt „einfache Standard-Webseiten oder -Webshops“ ausdrücklich aus, ebenso Standardmaßnahmen im Online-Marketing. Wer nur eine klassische Unternehmenswebsite mit Leistungsübersicht und Kontaktformular plant, sollte deshalb vor dem Antrag klären, ob das Vorhaben überhaupt unter den Katalog fällt.
Anders sieht es bei Webseiten und Shops aus, die als Schnittstelle für B2B- oder B2C-Verkäufe einen direkten Verkaufserlös ermöglichen. Der Katalog nennt als Beispiele Bestellsysteme und Ticketbuchungssysteme. Solche Lösungen führt der Katalog ausdrücklich in der Basis-Förderung auf. Dienstleistungen für die Implementierung sowie die Migration von Daten können zusätzlich anerkannt werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit den umzusetzenden Maßnahmen stehen.
Für Ihre Planung heißt das: Je stärker die Website in Verkaufs- und Geschäftsprozesse eingebunden ist, desto eher passt sie zum Programm. Eine ähnliche Bedingung stellt der Katalog an Software: CRM-, Dokumentenmanagement- oder Warenwirtschaftssysteme zählen nur, wenn sie individuell auf die Anforderungen des Unternehmens oder der Branche zugeschnitten sind.
Fragen, die Sie vor dem Antrag klären sollten
- Ermöglicht die geplante Lösung direkte Verkäufe, Bestellungen oder Buchungen – oder informiert sie nur?
- Ist der Shop oder das Buchungssystem mit anderen Maßnahmen verknüpft, etwa mit einer Warenwirtschaft oder einem CRM?
- Welche Positionen im Angebot sind reine Gestaltung oder Marketing, die der Katalog als Standardleistung ausschließen könnte?
Bei Zweifeln lohnt eine Rückfrage beim Ministerium, bevor Sie Zeit in den Antrag stecken: per E-Mail an [email protected], über die Hotline 0681 501-1144 aus der Meldung vom Mai 2026 oder unter der auf der Programmseite genannten Nummer +49 681 501-81144 (dienstags und donnerstags).
Wann kommt die Plus-Förderung in Frage?
Die Plus-Förderung mit bis zu 20.000 € zielt nicht auf klassische Websites. Laut Förderkatalog muss das Vorhaben zur Transformation von Unternehmens- und Geschäftsmodellen beitragen und den digitalen Reifegrad deutlich erhöhen oder einen besonderen Innovationsgehalt aufweisen. Genannt werden etwa Deep-Learning-Anwendungen, VR- und AR-basierte Technologien oder Maßnahmen für einen digitalen Zwilling.
Bei KI-Projekten muss die KI-Anwendung den Hauptanteil des Reifegradgewinns ausmachen. Ein Shop, der nur nebenbei eine KI-Funktion enthält, dürfte diese Hürde eher nicht nehmen. Klären Sie die Zuordnung zum Förderstrang deshalb vor dem Antrag.
Fördersatz, Grenzen und ein Rechenbeispiel
Der Zuschuss richtet sich nach der Unternehmensgröße. Die Richtlinie sieht für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vor, für mittlere Unternehmen 30 %; Programmseite und Pressemitteilungen formulieren „bis zu“. Für die Einstufung verweist die Richtlinie auf die KMU-Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003. Die Meldungen des Ministeriums nennen vereinfacht bis 50 Mitarbeiter für kleine und 51 bis 250 für mittlere Unternehmen.
Gefördert werden Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben zwischen 3.000 € und 200.000 € netto. Basis- und Plus-Förderung lassen sich für dasselbe Projekt nicht kombinieren. Mehrfachanträge sind möglich, über alle Anträge hinweg erhält ein Unternehmen nach der Richtlinie aber höchstens 20.000 €.
Was nicht bezuschusst wird
Nicht zuwendungsfähig sind unter anderem die Umsatzsteuer, eigene Leistungen und Personalkosten sowie Leasing und Mietkauf. Für Ihre Kalkulation zählen also die Nettobeträge aus dem Angebot; die Umsatzsteuer auf die Agenturrechnung, im Regelfall 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG, bleibt bei der Berechnung des Zuschusses außen vor.
Rechenbeispiel (eigene Rechnung)
Die folgenden Zahlen sind ein fiktives Beispiel, gerechnet mit den Sätzen und Obergrenzen der Richtlinie. Ein kleines Unternehmen mit zwölf Beschäftigten plant einen Onlineshop mit Anbindung an die Warenwirtschaft. Das Angebot beläuft sich auf 19.000 € netto, mit 19 % Umsatzsteuer also 22.610 € brutto. Bei 50 % von 19.000 € ergäbe sich ein Zuschuss von 9.500 €.
Lägen die förderfähigen Ausgaben bei 30.000 € netto, wären 50 % zwar 15.000 €. Die Basis-Förderung ist aber auf 12.500 € gedeckelt. Ein mittleres Unternehmen käme beim Projekt über 19.000 € netto mit 30 % auf 5.700 €. Welche Positionen tatsächlich anerkannt werden, entscheidet die Bewilligungsbehörde.
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland. Das geförderte Vorhaben muss außerdem in mindestens einer saarländischen Betriebsstätte des Unternehmens zum Einsatz kommen.
Ausgeschlossen sind freie Berufe im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG – und zwar auch dann, wenn sie in gewerblicher Rechtsform ausgeübt werden. Freiberuflich geprägte Betriebe sollten diesen Punkt prüfen, bevor sie Zeit in die Planung investieren.
De-minimis-Regel beachten
DigitalInvest KMU wird als De-minimis-Beihilfe gewährt; Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/2831. Innerhalb von drei Steuerjahren dürfen solche Beihilfen derzeit insgesamt 300.000 € nicht übersteigen. Im Antrag geben Sie frühere und laufende De-minimis-Beihilfen an; bei einer Bewilligung erhalten Sie eine De-minimis-Bescheinigung.
Bei einem Zuschuss von höchstens 20.000 € wird die Grenze meist nur dann relevant, wenn Ihr Unternehmen bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten hat. Vollständig sein müssen die Angaben trotzdem.
Antrag und Vorhabenbeginn: die wichtigste Regel
Der Antrag läuft ausschließlich digital über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI unter foerderportal.saarland.de. Einzureichen sind das Antragsformular und die Angebote der Fachunternehmen; mindestens ein Angebot ist Pflicht. Das Serviceportal nennt als Unterlagen außerdem eine De-minimis-Erklärung und eine Selbsterklärung zur KMU-Eigenschaft.
Entscheidend ist der Zeitpunkt: Vorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden, werden nicht gefördert. Als Beginn gilt bereits der rechtsverbindliche Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer das Angebot der Agentur unterschreibt, bevor der Antrag gestellt ist, gefährdet also die Förderung. Mit der Durchführung beginnen Sie grundsätzlich erst, wenn der Bescheid vorliegt.
In begründeten Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde vorab einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen. Laut der allgemeinen nFMI-Anleitung wird dafür im Hintergrund ein zweiter Vorgang geöffnet, den Sie zusammen mit dem Antrag einreichen müssen. Eine aussagekräftige Begründung ist nötig.
Ablauf in Schritten
- Projekt grob planen und die Förderfähigkeit anhand des Förderkatalogs prüfen.
- Angebote einholen – aber noch nichts unterschreiben.
- Antrag mit Formular und Angeboten in nFMI einreichen.
- Bescheid abwarten; laut Serviceportal dauert die Bearbeitung in der Regel drei bis sechs Wochen.
- Auftrag vergeben und das Vorhaben im Durchführungszeitraum umsetzen.
Der Durchführungszeitraum im Zuwendungsbescheid beträgt höchstens zwölf Monate. Den Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen Sie die Zuwendung abrufen müssen, kann die Behörde in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag verlängern. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht; das Ministerium entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Projektplanung: Was ein Webprojekt für den Antrag braucht
Die Förderunterlagen schreiben kein bestimmtes Format für Agenturangebote vor. Aus unserer Sicht hilft es aber, Angebot und Leistungsbeschreibung so aufzubauen, dass der Bezug zu Ihren Geschäftsprozessen ohne Rückfragen erkennbar ist. Die folgenden Punkte sind allgemeine Projektpraxis, keine Vorgaben des Programms.
Angebot
Weisen Sie alle Positionen netto aus und trennen Sie einmalige Leistungen von laufenden Kosten. So sehen Sie und die Behörde sofort, welche Beträge für die Untergrenze von 3.000 € und den Fördersatz zählen. Kampagnen oder sonstige Marketingleistungen gehören besser in ein separates Angebot, weil Standard-Online-Marketing laut Katalog nicht zuwendungsfähig ist.
Leistungsbeschreibung
Beschreiben Sie, welchen Prozess die Lösung verbessert: Bestellungen annehmen, Termine oder Tickets buchen, Daten an die Warenwirtschaft übergeben. Nennen Sie Schnittstellen, Zahlungsarten und Funktionen konkret. Eine vage Formulierung wie „moderne Website“ macht es schwer, den Unterschied zu einer Standard-Webseite zu erkennen.
Zeitplan
Planen Sie Konzeption, Umsetzung, Tests und Livegang so, dass alles innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bescheid abgeschlossen werden kann. Berücksichtigen Sie Puffer für Inhalte, die Ihr Team liefern muss: Texte, Produktdaten und Fotos können den Zeitplan sonst verzögern.
Wenn Sie ein Angebot mit nachvollziehbarer Leistungsbeschreibung für Ihren Antrag brauchen, können Sie es über unsere Seite Angebot anfordern anfragen. Unser Leistungsspektrum steht unter Leistungen.
Status im Oktober 2026: Wie gefragt ist das Programm?
Die Nachfrage ist hoch: Am 18. Mai 2026 meldete das Ministerium 500 Anträge seit Beginn der Antragstellung im Februar 2025 und Bewilligungen von rund 3 Millionen €. Am 8. September 2026 lag der gemeldete Stand bei mehr als 540 Anträgen und über 3,8 Millionen € bewilligten Mitteln.
Einen Antragsstopp oder einen festen Stichtag haben wir bei unserer Prüfung am 20. Oktober 2026 nicht gefunden, ebenso keine Angabe zum verbleibenden Budget. Die Richtlinie behält der Behörde allerdings vor, die Antragstellung zeitweise auszusetzen, und das Serviceportal verweist auf die Zeiten der einzelnen Förderaufrufe. Da kein Rechtsanspruch besteht, sollten Sie einen ohnehin geplanten Antrag nicht unnötig aufschieben.
Handwerksbetriebe können sich außerdem von den Digitalisierungsberatern der Handwerkskammer des Saarlandes, den sogenannten DIGI-BITs, zur Förderfähigkeit ihres Vorhabens beraten lassen.
Checkliste vor dem Antrag
| Prüfpunkt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unternehmen | KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland; kein freier Beruf nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG |
| Einsatzort | Die Lösung kommt in mindestens einer saarländischen Betriebsstätte zum Einsatz |
| Projektart | Keine einfache Standard-Website; Shop oder Website mit direktem Verkaufserlös, z. B. Bestell- oder Buchungssystem |
| Ausgaben | Förderfähig zwischen 3.000 € und 200.000 € netto; Umsatzsteuer, Eigenleistungen, Leasing und Mietkauf zählen nicht |
| Förderstrang | Basis (max. 12.500 €) oder Plus (max. 20.000 €), nicht beides für dasselbe Projekt |
| Angebot | Mindestens ein Angebot, Positionen netto, Leistungsbeschreibung mit Prozessbezug |
| Vertrag | Noch nicht unterschrieben; Auftrag erst nach Bescheid oder genehmigtem vorzeitigem Beginn |
| Zeitplan | Umsetzung innerhalb von höchstens zwölf Monaten |
| De-minimis | De-minimis-Beihilfen des laufenden und der drei vorangegangenen Steuerjahre zusammengestellt |
Wenn Sie Ihr Vorhaben vorab mit uns durchsprechen möchten, erreichen Sie uns über die Kontaktseite. Über die Förderfähigkeit entscheidet allerdings allein das Ministerium.
Quellen
- saarland.de – DigitalInvest KMU (Programmseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie)
- Richtlinie DigitalInvest KMU (PDF, saarland.de)
- Förderkatalog zur Richtlinie „DigitalInvest KMU“ (PDF, saarland.de)
- saarland.de – Aktuelle Meldung „DigitalInvest KMU“ (14.01.2025)
- Serviceportal Saarland – Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für KMU (DigitalInvest KMU)
- nFMI – Antrag stellen (Anleitung Fördermittelportal Saarland, PDF)
- saarland.de – „DigitalInvest KMU“: rund 3 Mio. Euro bewilligt (Mai 2026)
- saarland.de – Aktuelle Meldung „Über 540 Anträge: Digitalisierungsförderung für Saarlands Mittelstand stark gefragt“ (08.09.2026)
- Handwerkskammer des Saarlandes – DigitalInvest KMU: Beratung durch die DIGI-BITs
- § 12 UStG – Steuersätze (gesetze-im-internet.de)
