DigitalInvest KMU Saarland: Website und Onlineshop mit Zuschuss
FÖRDERUNG SAARLAND

DigitalInvest KMU Saarland: Website und Onlineshop mit Zuschuss

Saarländische KMU erhalten für Shops und Websites mit Verkaufsfunktion bis zu 50 % Zuschuss – einfache Standard-Webseiten schließt der Förderkatalog jedoch aus. Regeln, Rechenbeispiel und Checkliste.

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Saarländisches KMU plant Onlineshop mit Zuschuss aus DigitalInvest KMU
SAARLAND

Förderung im Saarland

DigitalInvest KMU

für Shop und Website

Unsere Firma erklärt, wann ein Webprojekt im Saarland gefördert wird und wie der Antrag gelingt.

DigitalInvest KMU ist ein Zuschussprogramm des Wirtschaftsministeriums im Saarland und Teil des Mittelstandspakets der Landesregierung. Die Richtlinie gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2028.

Das Ministerium nennt den Aufbau von Webseiten oder Shops ausdrücklich als Beispiel für die Basis-Förderung. Ein Onlineshop mit Bestell- oder Buchungsfunktion passt deshalb eher als eine reine Informationsseite.

Förderfähige Websites mit Bestell- und Buchungssystem bei DigitalInvest KMU
50 %ZUSCHUSS
FÖRDERKATALOG
Für Kleinst- und kleine Unternehmen

Verkaufen statt informieren

KEINE STANDARD-WEBSEITEN

Einfache Standard-Webseiten und -Webshops sowie Standard-Online-Marketing schließt der Katalog aus. Förderfähig sind Lösungen mit direktem Verkaufserlös, etwa Bestell- oder Ticketbuchungssysteme.

Kein Rechtsanspruch: Das Ministerium entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Antragsberechtigung für DigitalInvest KMU im Saarland
ANTRAGSBERECHTIGUNG

Wer DigitalInvest KMU beantragen kann

Gewerbliche KMU mit saarländischer Betriebsstätte

Berechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland.

Einsatz im Saarland

Das Vorhaben muss in mindestens einer saarländischen Betriebsstätte des Unternehmens zum Einsatz kommen.

Keine freien Berufe

Freie Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind ausgeschlossen, auch in gewerblicher Rechtsform.

3.000 bis 200.000 €

So hoch müssen die förderfähigen Nettoausgaben des Vorhabens liegen, um gefördert zu werden.

De-minimis-Beihilfe

Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/2831; frühere Beihilfen geben Sie im Antrag an.
KUNDENBEWERTUNG
4.9Score
Ausgezeichnet
G+
Google Reviews
4.8/5
1,860 Bewertungen
Y+
Yelp Score
4.6/5
1,630 Bewertungen
f+
Facebook
4.7/5
2,100 Bewertungen
ABLAUF

Vom Angebot zum Bescheid

Als Vorhabenbeginn gilt schon der rechtsverbindliche Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer das Agenturangebot vor dem Antrag unterschreibt, gefährdet die Förderung.

Ablauf des Antrags für DigitalInvest KMU im Fördermittelportal nFMI
KURZ GESAGT

Erst
Antrag, dann
Auftrag

Über die Förderfähigkeit entscheidet allein das Ministerium. Bei Zweifeln lohnt eine Rückfrage per E-Mail oder Hotline, bevor Sie Zeit in den Antrag stecken.

Antrag vor Auftragsvergabe bei DigitalInvest KMU
PRO-WEBSOFTWARES REDAKTIONZusammenfassung des Förderprogramms
Je stärker die Website in Verkaufs- und Geschäftsprozesse eingebunden ist, desto eher passt sie zu DigitalInvest KMU; unterschreiben Sie das Angebot aber erst, wenn der Antrag gestellt und der Bescheid da ist.
5.0 SCORE
G
RECHENBEISPIEL

So
viel Zuschuss ist drin

Kleine Unternehmen erhalten 50 %, mittlere 30 % der zuwendungsfähigen Nettoausgaben; die Umsatzsteuer zählt nicht mit.

Ein fiktiver Onlineshop mit Warenwirtschaftsanbindung für 19.000 € netto ergibt bei einem kleinen Unternehmen 9.500 € Zuschuss, bei einem mittleren 5.700 €. Bei 30.000 € netto greift die Obergrenze der Basis-Förderung von 12.500 €.

Basis-Förderung

Optimierung bestehender Prozesse, etwa Shops, CRM- oder Warenwirtschaftssysteme, bis 12.500 €.

Plus-Förderung

Geschäftsmodell-Transformation oder besonderer Innovationsgehalt wie KI, VR/AR oder digitaler Zwilling, bis 20.000 €.

Nicht kombinierbar

Basis und Plus gibt es nicht für dasselbe Projekt; Mehrfachanträge sind bis 20.000 € möglich.
Rechenbeispiel zum Zuschuss aus DigitalInvest KMU für einen Onlineshop
12.500 €OBERGRENZE BASIS-FÖRDERUNG
PRK
MAX. 20.000 € JE UNTERNEHMEN
Plus-Förderung für KI-, VR- und AR-Projekte im Saarland
PROJEKTPLANUNG

Was ein Webprojekt für den Antrag braucht

Ein Angebot für einen individuellen Shop sollte den Bezug zu Ihren Geschäftsprozessen ohne Rückfragen zeigen. Die Punkte sind Projektpraxis, keine Programmvorgaben.

01

Positionen netto

Alle Beträge netto ausweisen und einmalige Leistungen von laufenden Kosten trennen.
02

Marketing separat

Kampagnen in ein eigenes Angebot, weil Standard-Online-Marketing nicht zuwendungsfähig ist.
03

Prozess benennen

Bestellungen annehmen, Termine oder Tickets buchen, Daten an die Warenwirtschaft übergeben.
04

Funktionen konkret

Schnittstellen, Zahlungsarten und Funktionen nennen statt einer vagen „modernen Website“.
05

Zwölf-Monats-Plan

Konzeption, Umsetzung, Tests und Livegang innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bescheid.
06

Puffer für Inhalte

Texte, Produktdaten und Fotos aus Ihrem Team können den Zeitplan sonst verzögern.
FAQ

Häufige Fragen zu DigitalInvest KMU

Antworten zu normalen Firmenwebsites, Zuschusshöhe für Onlineshops, Auftragsvergabe, Freiberuflern, Antragsweg und Laufzeit 2026.

Nach dem Förderkatalog nicht ohne Weiteres. Einfache Standard-Webseiten und -Webshops sind ausdrücklich ausgeschlossen. In der Basis-Förderung aufgeführt sind dagegen Webseiten und Shops, die als Verkaufsschnittstelle einen direkten Erlös ermöglichen, etwa Bestell- oder Ticketbuchungssysteme. Ob Ihr konkretes Projekt darunter fällt, beantwortet verbindlich nur das Wirtschaftsministerium des Saarlandes.

DigitalInvest KMU: das Programm in Kürze

Stand: Oktober 2026. Die Angaben in diesem Beitrag haben wir am 20. Oktober 2026 anhand der Richtlinie, des Förderkatalogs und der Meldungen des saarländischen Wirtschaftsministeriums geprüft. Verbindlich ist immer die aktuelle Fassung der Förderunterlagen.

DigitalInvest KMU ist ein Zuschussprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes. Es gehört zum Mittelstandspaket der Landesregierung und unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in die Digitalisierung. Die Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2025 und läuft bis zum 31. Dezember 2028.

Für Unternehmen, die eine neue Website oder einen Onlineshop planen, ist das Programm interessant, weil das Ministerium den Aufbau von Webseiten oder Shops ausdrücklich als Beispiel für die Basis-Förderung nennt. Der Förderkatalog zieht allerdings eine klare Grenze: Nicht jede Website ist förderfähig. Dazu mehr im nächsten Abschnitt.

FörderstrangWofürHöchstzuschuss
Basis-FörderungOptimierung bestehender Geschäftsprozesse, z. B. digitale Sicherheit, Aufbau von Webseiten oder Shops, CRM- oder Warenwirtschaftssysteme12.500 €
Plus-FörderungDigitale Anwendungen, die Geschäftsmodelle verändern oder einen besonderen Innovationsgehalt haben, z. B. Künstliche Intelligenz, VR/AR oder digitale Zwillinge20.000 €

Website und Onlineshop: Was der Förderkatalog zulässt

Der Förderkatalog ist verbindlicher Bestandteil der Richtlinie. Er schließt „einfache Standard-Webseiten oder -Webshops“ ausdrücklich aus, ebenso Standardmaßnahmen im Online-Marketing. Wer nur eine klassische Unternehmenswebsite mit Leistungsübersicht und Kontaktformular plant, sollte deshalb vor dem Antrag klären, ob das Vorhaben überhaupt unter den Katalog fällt.

Anders sieht es bei Webseiten und Shops aus, die als Schnittstelle für B2B- oder B2C-Verkäufe einen direkten Verkaufserlös ermöglichen. Der Katalog nennt als Beispiele Bestellsysteme und Ticketbuchungssysteme. Solche Lösungen führt der Katalog ausdrücklich in der Basis-Förderung auf. Dienstleistungen für die Implementierung sowie die Migration von Daten können zusätzlich anerkannt werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit den umzusetzenden Maßnahmen stehen.

Für Ihre Planung heißt das: Je stärker die Website in Verkaufs- und Geschäftsprozesse eingebunden ist, desto eher passt sie zum Programm. Eine ähnliche Bedingung stellt der Katalog an Software: CRM-, Dokumentenmanagement- oder Warenwirtschaftssysteme zählen nur, wenn sie individuell auf die Anforderungen des Unternehmens oder der Branche zugeschnitten sind.

Fragen, die Sie vor dem Antrag klären sollten

  • Ermöglicht die geplante Lösung direkte Verkäufe, Bestellungen oder Buchungen – oder informiert sie nur?
  • Ist der Shop oder das Buchungssystem mit anderen Maßnahmen verknüpft, etwa mit einer Warenwirtschaft oder einem CRM?
  • Welche Positionen im Angebot sind reine Gestaltung oder Marketing, die der Katalog als Standardleistung ausschließen könnte?

Bei Zweifeln lohnt eine Rückfrage beim Ministerium, bevor Sie Zeit in den Antrag stecken: per E-Mail an [email protected], über die Hotline 0681 501-1144 aus der Meldung vom Mai 2026 oder unter der auf der Programmseite genannten Nummer +49 681 501-81144 (dienstags und donnerstags).

Wann kommt die Plus-Förderung in Frage?

Die Plus-Förderung mit bis zu 20.000 € zielt nicht auf klassische Websites. Laut Förderkatalog muss das Vorhaben zur Transformation von Unternehmens- und Geschäftsmodellen beitragen und den digitalen Reifegrad deutlich erhöhen oder einen besonderen Innovationsgehalt aufweisen. Genannt werden etwa Deep-Learning-Anwendungen, VR- und AR-basierte Technologien oder Maßnahmen für einen digitalen Zwilling.

Bei KI-Projekten muss die KI-Anwendung den Hauptanteil des Reifegradgewinns ausmachen. Ein Shop, der nur nebenbei eine KI-Funktion enthält, dürfte diese Hürde eher nicht nehmen. Klären Sie die Zuordnung zum Förderstrang deshalb vor dem Antrag.

Fördersatz, Grenzen und ein Rechenbeispiel

Der Zuschuss richtet sich nach der Unternehmensgröße. Die Richtlinie sieht für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben vor, für mittlere Unternehmen 30 %; Programmseite und Pressemitteilungen formulieren „bis zu“. Für die Einstufung verweist die Richtlinie auf die KMU-Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003. Die Meldungen des Ministeriums nennen vereinfacht bis 50 Mitarbeiter für kleine und 51 bis 250 für mittlere Unternehmen.

Gefördert werden Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben zwischen 3.000 € und 200.000 € netto. Basis- und Plus-Förderung lassen sich für dasselbe Projekt nicht kombinieren. Mehrfachanträge sind möglich, über alle Anträge hinweg erhält ein Unternehmen nach der Richtlinie aber höchstens 20.000 €.

Was nicht bezuschusst wird

Nicht zuwendungsfähig sind unter anderem die Umsatzsteuer, eigene Leistungen und Personalkosten sowie Leasing und Mietkauf. Für Ihre Kalkulation zählen also die Nettobeträge aus dem Angebot; die Umsatzsteuer auf die Agenturrechnung, im Regelfall 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG, bleibt bei der Berechnung des Zuschusses außen vor.

Rechenbeispiel (eigene Rechnung)

Die folgenden Zahlen sind ein fiktives Beispiel, gerechnet mit den Sätzen und Obergrenzen der Richtlinie. Ein kleines Unternehmen mit zwölf Beschäftigten plant einen Onlineshop mit Anbindung an die Warenwirtschaft. Das Angebot beläuft sich auf 19.000 € netto, mit 19 % Umsatzsteuer also 22.610 € brutto. Bei 50 % von 19.000 € ergäbe sich ein Zuschuss von 9.500 €.

Lägen die förderfähigen Ausgaben bei 30.000 € netto, wären 50 % zwar 15.000 €. Die Basis-Förderung ist aber auf 12.500 € gedeckelt. Ein mittleres Unternehmen käme beim Projekt über 19.000 € netto mit 30 % auf 5.700 €. Welche Positionen tatsächlich anerkannt werden, entscheidet die Bewilligungsbehörde.

Wer antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland. Das geförderte Vorhaben muss außerdem in mindestens einer saarländischen Betriebsstätte des Unternehmens zum Einsatz kommen.

Ausgeschlossen sind freie Berufe im Sinne von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG – und zwar auch dann, wenn sie in gewerblicher Rechtsform ausgeübt werden. Freiberuflich geprägte Betriebe sollten diesen Punkt prüfen, bevor sie Zeit in die Planung investieren.

De-minimis-Regel beachten

DigitalInvest KMU wird als De-minimis-Beihilfe gewährt; Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/2831. Innerhalb von drei Steuerjahren dürfen solche Beihilfen derzeit insgesamt 300.000 € nicht übersteigen. Im Antrag geben Sie frühere und laufende De-minimis-Beihilfen an; bei einer Bewilligung erhalten Sie eine De-minimis-Bescheinigung.

Bei einem Zuschuss von höchstens 20.000 € wird die Grenze meist nur dann relevant, wenn Ihr Unternehmen bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten hat. Vollständig sein müssen die Angaben trotzdem.

Antrag und Vorhabenbeginn: die wichtigste Regel

Der Antrag läuft ausschließlich digital über das landeseinheitliche Fördermittelportal nFMI unter foerderportal.saarland.de. Einzureichen sind das Antragsformular und die Angebote der Fachunternehmen; mindestens ein Angebot ist Pflicht. Das Serviceportal nennt als Unterlagen außerdem eine De-minimis-Erklärung und eine Selbsterklärung zur KMU-Eigenschaft.

Entscheidend ist der Zeitpunkt: Vorhaben, die vor der Antragstellung begonnen wurden, werden nicht gefördert. Als Beginn gilt bereits der rechtsverbindliche Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer das Angebot der Agentur unterschreibt, bevor der Antrag gestellt ist, gefährdet also die Förderung. Mit der Durchführung beginnen Sie grundsätzlich erst, wenn der Bescheid vorliegt.

In begründeten Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde vorab einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen. Laut der allgemeinen nFMI-Anleitung wird dafür im Hintergrund ein zweiter Vorgang geöffnet, den Sie zusammen mit dem Antrag einreichen müssen. Eine aussagekräftige Begründung ist nötig.

Ablauf in Schritten

  1. Projekt grob planen und die Förderfähigkeit anhand des Förderkatalogs prüfen.
  2. Angebote einholen – aber noch nichts unterschreiben.
  3. Antrag mit Formular und Angeboten in nFMI einreichen.
  4. Bescheid abwarten; laut Serviceportal dauert die Bearbeitung in der Regel drei bis sechs Wochen.
  5. Auftrag vergeben und das Vorhaben im Durchführungszeitraum umsetzen.

Der Durchführungszeitraum im Zuwendungsbescheid beträgt höchstens zwölf Monate. Den Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen Sie die Zuwendung abrufen müssen, kann die Behörde in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag verlängern. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht; das Ministerium entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Projektplanung: Was ein Webprojekt für den Antrag braucht

Die Förderunterlagen schreiben kein bestimmtes Format für Agenturangebote vor. Aus unserer Sicht hilft es aber, Angebot und Leistungsbeschreibung so aufzubauen, dass der Bezug zu Ihren Geschäftsprozessen ohne Rückfragen erkennbar ist. Die folgenden Punkte sind allgemeine Projektpraxis, keine Vorgaben des Programms.

Angebot

Weisen Sie alle Positionen netto aus und trennen Sie einmalige Leistungen von laufenden Kosten. So sehen Sie und die Behörde sofort, welche Beträge für die Untergrenze von 3.000 € und den Fördersatz zählen. Kampagnen oder sonstige Marketingleistungen gehören besser in ein separates Angebot, weil Standard-Online-Marketing laut Katalog nicht zuwendungsfähig ist.

Leistungsbeschreibung

Beschreiben Sie, welchen Prozess die Lösung verbessert: Bestellungen annehmen, Termine oder Tickets buchen, Daten an die Warenwirtschaft übergeben. Nennen Sie Schnittstellen, Zahlungsarten und Funktionen konkret. Eine vage Formulierung wie „moderne Website“ macht es schwer, den Unterschied zu einer Standard-Webseite zu erkennen.

Zeitplan

Planen Sie Konzeption, Umsetzung, Tests und Livegang so, dass alles innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bescheid abgeschlossen werden kann. Berücksichtigen Sie Puffer für Inhalte, die Ihr Team liefern muss: Texte, Produktdaten und Fotos können den Zeitplan sonst verzögern.

Wenn Sie ein Angebot mit nachvollziehbarer Leistungsbeschreibung für Ihren Antrag brauchen, können Sie es über unsere Seite Angebot anfordern anfragen. Unser Leistungsspektrum steht unter Leistungen.

Status im Oktober 2026: Wie gefragt ist das Programm?

Die Nachfrage ist hoch: Am 18. Mai 2026 meldete das Ministerium 500 Anträge seit Beginn der Antragstellung im Februar 2025 und Bewilligungen von rund 3 Millionen €. Am 8. September 2026 lag der gemeldete Stand bei mehr als 540 Anträgen und über 3,8 Millionen € bewilligten Mitteln.

Einen Antragsstopp oder einen festen Stichtag haben wir bei unserer Prüfung am 20. Oktober 2026 nicht gefunden, ebenso keine Angabe zum verbleibenden Budget. Die Richtlinie behält der Behörde allerdings vor, die Antragstellung zeitweise auszusetzen, und das Serviceportal verweist auf die Zeiten der einzelnen Förderaufrufe. Da kein Rechtsanspruch besteht, sollten Sie einen ohnehin geplanten Antrag nicht unnötig aufschieben.

Handwerksbetriebe können sich außerdem von den Digitalisierungsberatern der Handwerkskammer des Saarlandes, den sogenannten DIGI-BITs, zur Förderfähigkeit ihres Vorhabens beraten lassen.

Checkliste vor dem Antrag

PrüfpunktWorauf es ankommt
UnternehmenKMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte im Saarland; kein freier Beruf nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
EinsatzortDie Lösung kommt in mindestens einer saarländischen Betriebsstätte zum Einsatz
ProjektartKeine einfache Standard-Website; Shop oder Website mit direktem Verkaufserlös, z. B. Bestell- oder Buchungssystem
AusgabenFörderfähig zwischen 3.000 € und 200.000 € netto; Umsatzsteuer, Eigenleistungen, Leasing und Mietkauf zählen nicht
FörderstrangBasis (max. 12.500 €) oder Plus (max. 20.000 €), nicht beides für dasselbe Projekt
AngebotMindestens ein Angebot, Positionen netto, Leistungsbeschreibung mit Prozessbezug
VertragNoch nicht unterschrieben; Auftrag erst nach Bescheid oder genehmigtem vorzeitigem Beginn
ZeitplanUmsetzung innerhalb von höchstens zwölf Monaten
De-minimisDe-minimis-Beihilfen des laufenden und der drei vorangegangenen Steuerjahre zusammengestellt

Wenn Sie Ihr Vorhaben vorab mit uns durchsprechen möchten, erreichen Sie uns über die Kontaktseite. Über die Förderfähigkeit entscheidet allerdings allein das Ministerium.

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