Digitalprämie Berlin: Stand 2026 und Alternativen
FÖRDERUNG BERLIN

Digitalprämie Berlin: Stand 2026 und Alternativen

Manche Ratgeber führen die Berliner Digitalprämie noch als offen, die IBB Business Team nennt das Programm beendet. Hier der belegte Stand und realistische Alternativen.

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Hinweis der IBB Business Team: Digitalprämie Berlin – Programm beendet
BERLIN

Stand Oktober 2026

Digitalprämie Berlin

ist beendet

Unsere Firma ordnet ein, was von der Berliner Digitalprämie bleibt und welche Programme 2026 offen sind.

Auf der Programmseite der IBB Business Team steht: Für die Digitalprämie können keine Zuschüsse mehr beantragt werden. Eine Neuauflage für Unternehmen in Berlin ist auf den geprüften Seiten der IBB nicht angekündigt.

Manche Ratgeber führen das Programm trotzdem noch als offen. Maßgeblich ist die umsetzende Stelle; die frühere Programmadresse leitet inzwischen auf die Übersicht der Förderangebote der IBB Business Team weiter.

Digitalprämie Berlin: früherer Höchstbetrag von 17.000 Euro
17.000 €FRÜHER BIS ZU
IBB BUSINESS TEAM
50 % der Netto-Ausgaben – heute nicht mehr beantragbar

Programm beendet

KEINE NEUEN ANTRÄGE

Die Richtlinie von 2022 war bis zum 31. Dezember 2023 befristet, vergeben wurde im Windhundverfahren. Mit dem Verbrauch der Haushaltsmittel war auch die Antragsmöglichkeit vorbei.

Zur Förderfähigkeit beraten IBB, Kammern und Förderstellen, nicht wir.

Eckpunkte der früheren Digitalprämie Berlin
WAS ES WAR

Die Eckpunkte der Digitalprämie

Richtlinie von 2022, befristet bis Ende 2023

Das Land Berlin legte das Programm im November 2020 auf und startete es am 15. August 2022 mit überarbeiteter Richtlinie neu.

50 % Zuschuss

Bis zur Hälfte der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, höchstens 17.000 € für bis zu zehn Maßnahmen.

Nur Berliner KMU

Kleine und mittlere Unternehmen sowie hauptberufliche Soloselbstständige, gegründet vor dem 31. Dezember 2021.

Einmal pro Unternehmen

Projektbeginn erst nach Bewilligung; Umsetzung innerhalb von sechs Monaten nach dem Zuwendungsbescheid.

Auszahlung danach

Ausgezahlt wurde erst nach vollständiger Durchführung und Nachweis des Vorhabens.
KUNDENBEWERTUNG
4.9Score
Ausgezeichnet
G+
Google Reviews
4.8/5
1,860 Bewertungen
Y+
Yelp Score
4.6/5
1,630 Bewertungen
f+
Facebook
4.7/5
2,100 Bewertungen
SELBST PRÜFEN

So prüfen Sie den Förderstand selbst

Bei der Digitalprämie galt eine Maßnahme schon als begonnen, wenn ein Auftrag erteilt war – laut FAQ gegebenenfalls auch nur mündlich.

Förderstand in Berlin selbst prüfen
KURZ GESAGT

Nicht
auf die Prämie
warten

Für eine klassische Firmenwebsite lohnt es sich selten, auf ein neues Programm zu warten; eine schlanke erste Phase lässt sich später erweitern.

Digitalprämie Berlin kurz zusammengefasst
PRO-WEBSOFTWARES REDAKTIONZusammenfassung des Förderstands
Die Digitalprämie Berlin ist beendet und nicht mehr beantragbar. Planen Sie nur mit Programmen, die offen sind und deren Bedingungen Sie schriftlich kennen.
5.0 SCORE
G
ALTERNATIVEN

Was
Berliner Unternehmen 2026 bleibt

Der InvestitionsBONUS ist ebenfalls beendet. Offen sind der GründungsBONUS Plus für junge Unternehmen und die BAFA-Beratungsförderung.

Der GründungsBONUS Plus fördert bis zu 50 % der Kosten, unter anderem IT-Entwicklung und Werbung. Ob eine Website oder ein Onlineshop anerkannt wird, bestätigt die IBB; eine Digitalberatung kann über das BAFA laufen.

GründungsBONUS Plus

Für Unternehmen bis 18 Monate, Gründer mit Mehrheit, Förderung über bis zu zwei Jahre.

BAFA-Beratung

In Berlin 50 % der Beratungskosten, höchstens 1.750 €, Richtlinie bis 31. Dezember 2026.

InvestitionsBONUS beendet

Antragssystem geschlossen, keine Neuauflage; eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.
Förderalternativen für Berliner Unternehmen 2026
50.000 €GRÜNDUNGSBONUS PLUS
PRK
ANTRÄGE BIS 30.09.2027
Gründerteam plant Website mit GründungsBONUS Plus
BUDGET OHNE ZUSCHUSS

Was eine Berliner Firmenwebsite kostet

Wer ohne Förderung plant, braucht ein Budget für alle Posten. Lassen Sie Ihre Firmenwebsite in Phasen bauen und vergleichen Sie Angebote anhand dieser Liste.

01

Aufbau

Konzept, Design, Umsetzung und Tests, mit schriftlich beschriebenem Umfang im Angebot.
02

Inhalte

Texte, Fotos und Übersetzungen; selbst geliefert sparen sie Kosten, aber Zeit im Team.
03

Rechtliches

Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung bei eingebundenen Diensten von Drittanbietern.
04

Laufende Kosten

Domain, Hosting, Updates und Pflege – fragen Sie, was im Angebot enthalten ist.
05

Umsatzsteuer

Unternehmen kalkulieren meist netto; klären Sie, ob Sie die Vorsteuer geltend machen können.
06

Puffer

Mit Änderungswünschen rechnen und vorab festlegen, wie sie abgerechnet werden.
FAQ

Häufige Fragen zur Digitalprämie Berlin

Antworten zu Antragsstatus, früherer Förderhöhe, widersprüchlichen Ratgebern, Website-Zuschüssen und Berliner Alternativen.

Nein. Die IBB Business Team schreibt, dass für das Förderprogramm keine Zuschüsse mehr beantragt werden können, und führt es als „Programm beendet“. Eine Neuauflage ist auf den geprüften Seiten nicht angekündigt (Stand 20. Oktober 2026).

Die Antwort zuerst

Stand: Oktober 2026. Die Digitalprämie Berlin kann nicht mehr beantragt werden. Auf der Seite zu Förderkriterien und Antragstellung der IBB Business Team, die das Programm umgesetzt hat, steht wörtlich: „Für das Förderprogramm Digitalprämie Berlin können Sie keine Zuschüsse mehr beantragen.“ In der Navigation heißt das Programm dort „Digitalprämie Berlin – Programm beendet“. Wir haben das am 20. Oktober 2026 geprüft.

Auch die Übersicht der Förderangebote der IBB Business Team führt die Digitalprämie nicht mehr auf, und die frühere Programmadresse leitet auf diese Startseite weiter. Ein Datum, seit wann keine Anträge mehr möglich sind, nennt die Seite nicht.

Die Quellen im Netz widersprechen sich im Wortlaut: Manche schreiben „ausgelaufen“, andere „Fördermittel erschöpft“, wieder andere führen das Programm noch als verfügbar. Maßgeblich ist die Seite der umsetzenden Stelle, und die sagt: Programm beendet, keine neuen Anträge. Eine Neuauflage ist auf den geprüften Seiten der IBB nicht angekündigt.

Was die Digitalprämie war

Laut Pressemitteilung der Investitionsbank Berlin hatte das Land Berlin das Programm im November 2020 erstmals aufgelegt. Es gewährte Zuschüsse bis zu 17.000 € für bis zu zehn Digitalisierungsmaßnahmen und ermöglichte innerhalb der einjährigen Laufzeit knapp 10.000 Digitalisierungsprojekte. Ab dem 15. August 2022 lief ein Neustart mit überarbeiteter Richtlinie.

Die Förderrichtlinie von 2022 regelte die Eckpunkte:

  • Zuschuss von 50 % der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, höchstens 17.000 €,
  • Antragstellung im Windhundverfahren, also in der Reihenfolge des Eingangs im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel,
  • Geltungsdauer der Richtlinie befristet bis zum 31. Dezember 2023.

Antragsberechtigt waren ausschließlich kleine und mittlere Berliner Unternehmen sowie hauptberuflich tätige Berliner Soloselbstständige, die vor dem 31. Dezember 2021 gegründet hatten. Jedes Unternehmen konnte die Prämie nur einmal erhalten. Mit dem Projekt durfte erst nach der Bewilligung begonnen werden, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn konnte mit dem Antrag beantragt werden. Die Auszahlung erfolgte nach vollständiger Durchführung, umzusetzen war das Vorhaben innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids.

Was gefördert wurde, auch beim Webauftritt

Förderfähig waren laut IBB Business Team ausschließlich externe Sachausgaben für Lieferungen und Leistungen aus drei Bereichen:

  1. digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse,
  2. Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit,
  3. digitale Beratung und Qualifizierung.

Die FAQ zur Digitalprämie beantworten zwei Fragen, die für den Webauftritt wichtig waren, jeweils knapp mit „Ja“: Die Erstellung eines Onlineshops war förderfähig, ebenso Beratung und Qualifizierung zur Suchmaschinenoptimierung. Softwareneuentwicklungen durch externe Dienstleister konnten gefördert werden, interne Eigenleistungen nicht.

Nicht förderfähig waren unter anderem Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen sowie Standard-Hardware und -Software, etwa Betriebssysteme, Office- und E-Mail-Programme, Laptops, Drucker oder Smartphones. Ein reiner Zuschuss für jede Firmenwebsite war die Digitalprämie also nie. Für die heutige Planung hilft das nur noch als Vergleich, weil keine Anträge mehr möglich sind.

Laut der IBB-Pressemitteilung zum Neustart 2022 waren bis dahin mehr als 25 Millionen € an über 4.000 Unternehmen ausgezahlt worden. Weil nach Eingangsreihenfolge vergeben wurde, war mit dem Verbrauch der Haushaltsmittel auch die Antragsmöglichkeit vorbei.

Warum Ratgeber sich widersprechen

Nach unserer Einschätzung erklären drei Muster die widersprüchlichen Angaben:

  • Veraltete Beiträge. Texte aus der Laufzeit des Programms wurden nach dem Ende oft nicht überarbeitet und führen es weiter als verfügbar.
  • Unterschiedliche Begriffe. „Erschöpft“ klingt nach einer Pause, „ausgelaufen“ nach einem Ende. Beides meint in der Praxis: kein Antrag möglich. Die Richtlinie war bis Ende 2023 befristet, und vergeben wurde nach Eingang, bis die Mittel aufgebraucht waren.
  • Abgeleitete Seiten. Förderdatenbanken von Dritten übernehmen Angaben aus den Anfangsjahren, ohne sie laufend zu pflegen.

Eine amtliche Begründung für das Ende der Digitalprämie haben wir in den geprüften Quellen nicht gefunden und spekulieren deshalb nicht darüber. Belegt sind nur die Befristung der Richtlinie bis zum 31. Dezember 2023 und die heutige Aussage der IBB Business Team. Wer ein konkretes Datum für das Ende des Antragszeitraums braucht, etwa für eine Dokumentation, sollte es bei der IBB Business Team erfragen.

Welche Alternativen es gibt, und wo wir nichts belegen können

Die IBB Business Team verweist für aktivierungsfähiges Sachanlagevermögen und immaterielle Wirtschaftsgüter neuer Digitalisierungsvorhaben auf den Berliner InvestitionsBONUS. Dieser Hinweis hilft aber nicht mehr weiter: Laut Investitionsbank Berlin ist das Antragssystem geschlossen, und das Programm „wurde beendet und wird nicht wieder neu aufgelegt“. Bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet.

Für junge Unternehmen gibt es den GründungsBONUS Plus. Laut IBB Business Team können „ab sofort“ wieder Anträge eingereicht werden. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens 50.000 €, über bis zu zwei Jahre. Das Unternehmen darf bei Antragstellung nicht älter als 18 Monate sein, die Gründerinnen und Gründer müssen die Mehrheit halten. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen unter anderem Kosten für IT-Entwicklung und Werbekosten. Die Richtlinie erlaubt Anträge bis zum 30. September 2027. Ob eine Website im Einzelfall anerkannt wird, nennt die Seite nicht ausdrücklich, das müsste die IBB bestätigen.

Für Beratung, auch zur Digitalisierung, nennt die IHK Berlin die Bundesförderung für Unternehmensberatungen: In Berlin beträgt der Fördersatz 50 % der Beratungskosten, höchstens 1.750 €, beantragt wird online beim BAFA. Die Richtlinie läuft laut IHK bis zum 31. Dezember 2026. Eine Website selbst wird damit nicht bezahlt, wohl aber eine Beratung zur Unternehmensführung.

Praktisch: So prüfen Sie den Stand selbst

  1. Öffnen Sie die Programmseite der IBB Business Team und lesen Sie den Hinweis zum Antragsstatus.
  2. Fragen Sie bei der IBB nach, ob eine Neuauflage oder ein Nachfolger geplant ist. Als Kontakt nennt die IBB Business Team auf der Programmseite die Adresse [email protected].
  3. Wenden Sie sich an die Berliner IHK oder Handwerkskammer. Sie kennen die aktuell offenen Programme.
  4. Prüfen Sie die Förderdatenbank des Bundes, um bundesweite Angebote zu finden.
  5. Beauftragen Sie nichts, bevor eine Förderstelle schriftlich bestätigt hat, dass ein Projektbeginn förderunschädlich ist. Bei der Digitalprämie galt eine Maßnahme schon als begonnen, wenn ein Auftrag erteilt war, laut FAQ gegebenenfalls auch nur mündlich.

Eine Website planen, ohne auf Förderung zu warten

Wenn Ihr Vorhaben eine klassische Firmenwebsite ist, lohnt es sich selten, auf ein neues Programm zu warten. Bei uns beginnen einfache Firmen- und Präsentationsseiten ab 300 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Was die Pakete enthalten, steht auf der Preisseite.

Ein bewährtes Vorgehen ist die Phasenplanung: erst eine schlanke, sauber gebaute Website mit den rechtlichen Pflichtangaben, später Erweiterungen wie Terminbuchung, Shop oder Schnittstellen. Falls dann ein Programm offen ist, stehen Sie mit einem klaren Bedarf und einem belastbaren Kostenplan da.

Wir bauen Websites, Shops und individuelle Software, die Übersicht finden Sie unter Leistungen. Zur Förderfähigkeit können wir nicht beraten. Das klären IBB, Kammern und die Förderstellen. Wenn Sie uns Ihr Vorhaben kurz beschreiben möchten, nutzen Sie das Anfrageformular.

Fragen, die Sie der IBB stellen können

Eine kurze, gezielte Anfrage spart Ihnen Recherche. Formulieren Sie sie so, dass die Antwort eindeutig ausfallen kann:

  • Ist für 2027 ein Nachfolgeprogramm für die Digitalisierung kleiner Unternehmen geplant?
  • Welche Voraussetzungen gelten für den GründungsBONUS Plus, und kann eine Website Teil eines förderfähigen Vorhabens sein?
  • Welche Programme kommen für mein Vorhaben in Frage, wenn mein Unternehmen älter als 18 Monate ist?
  • Ab welchem Zeitpunkt darf ich mit einem Projekt beginnen, ohne die Förderung zu gefährden?

Bitten Sie um eine schriftliche Antwort und bewahren Sie diese auf. Wenn Sie später einen Antrag stellen, belegt sie, auf welcher Grundlage Sie geplant haben.

Checkliste: Budget für eine Berliner Firmenwebsite ohne Zuschuss

Wer ohne Förderung plant, braucht ein Budget, das alle Posten abdeckt, nicht nur den Aufbau. Eine Liste zum Abhaken:

  1. Aufbau: Konzept, Design, Umsetzung, Tests. Lassen Sie den Umfang im Angebot schriftlich beschreiben.
  2. Inhalte: Texte, Fotos und gegebenenfalls Übersetzungen. Wer sie selbst liefert, spart Kosten, braucht dafür aber Zeit im Team.
  3. Rechtliches: Impressum, Datenschutzerklärung und Einwilligungsabfrage für Cookies, wenn Sie Dienste von Drittanbietern einbinden.
  4. Laufende Kosten: Domain, Hosting, Updates und Pflege. Fragen Sie, welche davon im Angebot enthalten sind.
  5. Umsatzsteuer: Unternehmen kalkulieren meist netto. Klären Sie, ob Sie die Vorsteuer geltend machen können.
  6. Puffer: Rechnen Sie mit Änderungswünschen. Legen Sie vorab fest, wie sie abgerechnet werden.

Mit dieser Liste können Sie Angebote verschiedener Anbieter vergleichen, ohne dass versteckte Posten das Bild verzerren. Wie wir Preise zusammensetzen, sehen Sie auf der Preisseite.

Drei häufige Missverständnisse

„Es gibt doch bis zu 17.000 €.“

Das war der Höchstbetrag, als das Programm lief, bei einem Fördersatz von 50 %. Er sagt nichts darüber, was heute beantragt werden kann.

„Erschöpft heißt, es kommt neues Geld.“

Bei der Digitalprämie nicht: Die IBB Business Team nennt das Programm beendet. Planen Sie nur mit Programmen, die offen sind und deren Bedingungen Sie schriftlich kennen.

„Ein Förderprogramm deckt meine ganze Website.“

Die Digitalprämie zahlte die Hälfte der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben, und das erst nach Abschluss und Nachweis des Vorhabens. Fragen Sie bei jedem anderen Programm, ob Sie Kosten vorfinanzieren müssen und welchen Eigenanteil Sie tragen.

Woran Sie seriöse Förderinformationen erkennen

Die Digitalprämie ist ein gutes Beispiel dafür, wie schnell Förderinformationen veralten. Ein paar Merkmale helfen bei der Einordnung:

  • Datum und Stand. Steht ein klares Datum auf der Seite, und liegt es in diesem Jahr?
  • Betreiber als Quelle. Verlinkt der Text auf die Seite der Stelle, die das Programm abwickelt?
  • Konkrete Bedingungen. Werden Förderquote, Höchstbetrag, Antragsberechtigte und Antragszeitraum genannt, oder bleibt es bei „bis zu 17.000 €“?
  • Ehrlichkeit über Lücken. Seriöse Quellen sagen, was sie nicht wissen.

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