
Hessen 2026: DIGI-Zuschuss beendet – was KMU jetzt wissen sollten
Die WIBank hat den DIGI-Zuschuss mit der Förderphase im Juni 2026 beendet. Was das Programm abdeckte, wo Websites ausgeschlossen waren und was Distr@l fördert.

Förderung in Hessen
DIGI-Zuschuss
beendet im Juni 2026
Laut WIBank ist der DIGI-Zuschuss mit Ablauf der Förderphase im Juni 2026 beendet, das Bewerbungsportal ist geschlossen. Für KMU in Hessen, die erst jetzt ein Projekt planen, gibt es diesen Zuschuss nicht mehr.
Bereits im Zufallsauswahlverfahren ausgewählte Unternehmen können weiter beantragen, mit der Frist aus ihrer Zusage-E-Mail. Wer noch auf der Warteliste stand, wird nicht mehr berücksichtigt.

Wo Websites ausgeschlossen waren
SHOP JA, IMAGESEITE NEIN
Einfache Webseiten zur Unternehmenspräsentation waren nicht förderfähig. Ein neuer, professioneller Webshop mit Anbindung an Warenwirtschaft oder Logistik nannte das Merkblatt dagegen als förderfähige Maßnahme.
Was im Einzelfall zuwendungsfähig war, legte die WIBank bei der Antragsprüfung fest.

Die Regeln des DIGI-Zuschusses
Laut Merkblatt, FAQ und Programmseite
Antragsberechtigt waren KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in der die Maßnahme auch zum Einsatz kommt.
Ab 4.000 € Sachausgaben
Bis 50.000 € Projektkosten
Nur einmal gefördert
Erst der Bescheid
Was jetzt zu tun ist
Ohne Zusage planen Sie ohne DIGI-Zuschuss. Eine schlichte Präsentationswebsite beginnt bei uns ab 300 € netto; Förderanträge stellen wir nicht.

Nur
noch für
Ausgewählte
Ein weiteres hessisches Zuschussprogramm für Websites oder Onlineshops mit offener Frist haben wir nicht belegt gefunden.

Innovationsförderung
statt Standardwebsite
Zuerst geht eine Projektskizze an das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation, der Formantrag folgt erst nach Aufforderung. Eine Unternehmenswebsite oder ein Standard-Onlineshop gehört nach unserer Einordnung nicht dazu.
Machbarkeitsstudien
Produkt- und Prozessinnovation
Digitale Start-ups


Was der DIGI-Zuschuss abdeckte
Jedes Vorhaben musste mindestens einer Maßnahme aus dem Katalog des Merkblatts zugeordnet sein; neue Funktionen wie Chatbots oder Produktkonfiguratoren nannte es als Beispiel.
Interne Prozesse
Mobiles Arbeiten
Lieferantenschnittstellen
Datenanalyse
Sicherheitskonzept
Kundenschnittstellen
Häufige Fragen zum DIGI-Zuschuss Hessen
Antworten zum Programmende, zur Förderhöhe, zu Websites, zu Distr@l und zum Vorhabenbeginn.
Nein. Laut WIBank ist das Programm mit der Förderphase im Juni 2026 beendet, weitere Aufrufe sind nicht vorgesehen. Bereits ausgewählte Unternehmen können noch beantragen, mit der Frist aus der Zusage-E-Mail.
Kurzantwort: Der DIGI-Zuschuss ist beendet
Stand: Oktober 2026. Geprüft haben wir am 20. Oktober 2026 die Programmseite, die Pressemitteilung vom 04.05.2026, das Merkblatt (Stand 10.04.2026) und die FAQ (Stand 20.03.2024) der WIBank sowie die Distr@l-Seite. Rechtlich maßgeblich bleiben die Richtlinie, der Zuwendungsbescheid und was die WIBank im Einzelfall mitteilt.
Auf der Programmseite der WIBank steht: Das Förderprogramm DIGI-Zuschuss ist mit Ablauf der vergangenen Förderphase im Juni 2026 beendet, weitere Förderaufrufe sind nicht vorgesehen. Das Bewerbungsportal ist geschlossen. Unternehmen, die im Zufallsauswahlverfahren bereits ausgewählt wurden, können weiterhin einen Antrag stellen; maßgeblich ist die Frist in ihrer Zusage-E-Mail. Wer noch auf der Warteliste stand, wird nicht mehr berücksichtigt.
Wer jetzt erst ein Projekt plant, kann also nicht mehr mit einem DIGI-Zuschuss rechnen.
Die letzte Runde 2026
Die Bewerbungsphase 2026 hatte die WIBank am 04.05.2026 eröffnet. Die erste Ziehung im Zufallsauswahlverfahren fand laut Pressemitteilung am 11.05.2026 statt, danach folgten wöchentliche Ziehungen, bis die Mittel ausgeschöpft waren. Gefördert werden ausschließlich Projekte, die bis spätestens 30.11.2026 vollständig umgesetzt und abgerechnet sind, einschließlich Begleichung der Rechnungen und Abrechnung bei der WIBank.
Für Unternehmen mit Bescheid heißt das: Nicht abgerufene Mittel verfallen, sie werden nicht ins Folgejahr übertragen. Die Frist für den Verwendungsnachweis steht im Zuwendungsbescheid; eingereicht wird er über das WIBank-Kundenportal. Ausgezahlt wird in einer Summe nach Prüfung des Verwendungsnachweises, Teilauszahlungen sind ausgeschlossen. Laut FAQ zahlt die WIBank bis zum Kassenschluss Mitte Dezember aus.
Zwei Punkte aus der FAQ sind für diese letzten Projekte wichtig. Erstens wird erst ausgezahlt, wenn der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist: entweder durch die unterschriebene „Erklärung zum Rechtsbehelf“ oder nach Ablauf von vier Wochen ab Zustellung. Zweitens muss eine Verzögerung der WIBank rechtzeitig vor Ende der Frist für den Verwendungsnachweis mitgeteilt werden. Werden bei der Prüfung nicht förderfähige Ausgaben festgestellt, kürzt die WIBank den Zuschuss per Änderungsbescheid.
Die Bedingungen des DIGI-Zuschusses
Für die Einordnung und für den Fall einer Neuauflage hier die Regeln laut Merkblatt, FAQ und Programmseite:
- Wer: KMU der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hessen, in der die Maßnahme auch zum Einsatz kommt. Als KMU galten Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Nicht antragsberechtigt waren laut FAQ unter anderem gemeinnützige Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Unternehmen in Gründung ohne Handelsregistereintrag oder Steuernummer.
- Höhe: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Sachausgaben, höchstens 10.000 Euro, möglich ab 4.000 Euro Sachausgaben. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung waren nur die Nettokosten förderfähig.
- Grenze: Großprojekte mit Kosten von mehr als 50.000 Euro waren ausgeschlossen; kleinere Teilprojekte einer Digitalisierungsstrategie blieben möglich.
- Einmalig: Jedes Unternehmen konnte nur einmal gefördert werden, die Förderung lief als De-minimis-Beihilfe.
- Gefördert: Leistungen externer Anbieter mit Fokus auf die Digitalisierung von Prozessen, Softwarelösungen und konkreten digitalen Anwendungen. Dienstleistungen zur Implementierung, Datenmigration und Schnittstellen zählten zu marktüblichen Preisen. Lizenz- und Servicegebühren im Bewilligungszeitraum waren für bis zu 24 Monate zuwendungsfähig.
- Beginn: Den Antrag stellte man schriftlich vor Beginn des Vorhabens; loslegen durfte man erst mit dem Zuwendungsbescheid in der Hand. Schon die Beauftragung einer Dienstleistung oder die Bestellung von Hard- oder Software galt als Beginn; Angebote einzuholen war erlaubt. Ein vorzeitiger Beginn schloss die Förderung aus und führte zum Widerruf.
Der Maßnahmenkatalog über Websites hinaus
Jedes Vorhaben musste mindestens einer Digitalisierungsmaßnahme aus dem Katalog des Merkblatts zugeordnet sein. Dazu gehörten unter anderem:
- Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse, etwa ERP, Controlling, Materialwirtschaft oder Dokumentenmanagement;
- digitale Infrastruktur für Homeoffice und mobiles Arbeiten, einschließlich des Einstiegs in Cloud-Technologien;
- digitale Lieferantenschnittstellen wie E-Procurement und die Digitalisierung von Logistikprozessen;
- Erhebung und Analyse von Daten, auch mit künstlicher Intelligenz;
- ein auf das Unternehmen angepasstes IT- oder Datensicherheitskonzept.
Ausgeschlossen waren dagegen Standard-Hard- und -Software unabhängig von ihrer Leistung, also etwa PC, Laptop, Smartphone, Drucker oder Bildschirme, außerdem digitale Whiteboards, Videoüberwachung und Alarmanlagen, selbst erstellte Software, eigene Leistungen, Messebesuche sowie Leasing und Mietkauf. Mehrere unabhängige Maßnahmen durften laut FAQ in einem Antrag gebündelt werden, wenn die Einzelmaßnahmen transparent dargestellt waren.
Zum Verfahren nennt die FAQ (Stand 2024) eine Antragsfrist von ungefähr vier Wochen nach der Zusage-E-Mail und eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen. Nach ihren Angaben unterstützte das Land mit dem DIGI-Zuschuss jährlich rund 1.000 Unternehmen.
Website ja oder nein?
Das Merkblatt zieht die Grenze deutlicher als viele andere Programme:
- Nicht förderfähig: Erstellung und Überarbeitung von einfachen Webseiten zur Unternehmenspräsentation, Erstellung von Videos und Produktfotos, Beratung einschließlich Marketing- und Social-Media-Beratung und Konzepterstellung sowie Maßnahmen, die vorwiegend eine gesetzliche Vorschrift wie die DSGVO umsetzen.
- Förderfähige Maßnahmen: die Einführung neuer, professioneller Webshops und die Nutzung digitaler Marktplätze sowie die Schaffung digitaler Kundenschnittstellen, etwa die Programmierung neuer Funktionen zur Kundeninteraktion im Webauftritt.
- Beispiele des Merkblatts: Anschaffung und technische Einrichtung professioneller Webshops inklusive Anbindung an Warenwirtschaft oder Logistik; individualisierte Programmierung neuer Funktionen für Apps und Webseiten wie Produktkonfiguratoren, Chatbots oder Online-Schnittstellen.
Unsere Einordnung: Eine reine Imageseite war ausgeschlossen, ein angebundener Shop oder ein Konfigurator konnte passen. Welche Ausgaben im Einzelfall zuwendungsfähig sind, legte die WIBank bei der Antragsprüfung fest; das Merkblatt weist darauf hin, dass das Ergebnis von den genannten Beispielen abweichen kann. Für neue Projekte ist das nur noch eine Orientierung, weil das Programm beendet ist.
Was die WIBank im Antrag sehen wollte
Die FAQ beschreibt, was in eine Vorhabenbeschreibung gehört: der aktuelle Digitalisierungsstand als Ist-Zustand, das Ziel mit dem Soll-Zustand, die Lösung mit den geplanten Anschaffungen und der erwartete Digitalisierungsfortschritt. Zur Vorbereitung empfahl die WIBank ein individuelles Digitalisierungskonzept, eine Planung mit Teilaufgaben und Umsetzungszeiträumen sowie rechtzeitig eingeholte Angebote externer Anbieter.
Wer die geplanten Ausgaben schon im Antrag mit Angeboten und Preisrecherchen belegt, vermeidet laut FAQ spätere Kürzungen. Eine nachträgliche Erhöhung der bewilligten Förderung ist ausgeschlossen. Diese Hinweise gelten sinngemäß für fast jedes Zuschussprogramm.
Distr@l: Innovationsförderung, nicht für Standardwebsites
Distr@l ist das hessische Programm für digitale Innovations- und Technologieprojekte. Es richtet sich insbesondere an Start-ups, KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Zuerst geht eine Projektskizze per E-Mail an das Hessische Ministerium für Digitalisierung und Innovation; nach positiver Bewertung durch ein Gremium folgt der Formantrag bei der WIBank, und zwar erst nach Aufforderung. Die Antragsformulare tragen den Stand Mai 2026.
| Förderlinie | Laufzeit | Höchstbetrag | Zuschussquote |
|---|---|---|---|
| 1 Machbarkeitsstudien | 3–12 Monate | 100.000 Euro | max. 50 % |
| 2A Digitale Produktinnovation | 12–36 Monate | 500.000 Euro | max. 50 % für KMU |
| 2B Digitale Prozessinnovation | 12–36 Monate | 500.000 Euro | max. 50 % für KMU |
| 4A Validierung / Spin-off | 12–24 Monate | 1.000.000 Euro | max. 100 % |
| 4B Wachstum digitaler Start-ups | 12–24 Monate | 160.000 Euro | Jahr 1 max. 100 %, Jahr 2 max. 60 % |
Gefördert werden etwa neue digitale Produkte oder Verfahren, die den Stand der Technik erhöhen können, oder neue beziehungsweise wesentlich verbesserte Methoden für Produktion und Wertschöpfung. Machbarkeitsstudien in Förderlinie 1 dienen dazu, das Potenzial eines Vorhabens vor einem Innovationsprojekt zu bewerten. Bereits geförderte Projekte stellt das Landesinformationsportal LIDIA vor. Eine Unternehmenswebsite oder ein Standard-Onlineshop gehört nach dieser Beschreibung nicht dazu; das ist unsere Einordnung.
Weitere Digitalförderung in Hessen
Ein weiteres hessisches Zuschussprogramm für Websites oder Onlineshops mit offener Frist haben wir nicht belegt gefunden. Die WIBank selbst empfiehlt, fachliche Fragen zu einem Digitalisierungsvorhaben vorab mit der zuständigen Handwerkskammer, der IHK oder dem RKW Hessen zu klären. Außerdem verweist sie auf den kostenlosen Digitalisierungs-Check Hessen, ein Online-Beratungstool, das den Stand der Digitalisierung im Unternehmen zeigt und Handlungsempfehlungen gibt.
Praktische Schritte
- Haben Sie eine Zusage-E-Mail? Dann gilt die Frist darin, und das Projekt muss bis 30.11.2026 umgesetzt und abgerechnet sein.
- Ohne Zusage: Planen Sie ohne DIGI-Zuschuss und prüfen Sie andere Wege, bevor Sie beauftragen.
- Beginnen Sie bei jedem Zuschussprogramm nichts, bevor die Regeln zum Projektbeginn geklärt sind; oft gilt schon die Bestellung als Beginn.
- Halten Sie Angebot, Leistungsbeschreibung und Rechnungen sauber getrennt für Abrechnung und Steuer.
Eine einfache Präsentationswebsite beginnt bei uns ab 300 € netto; wir stellen keine Förderanträge. Mehr zu unseren Leistungen und Referenzen, ein individuelles Angebot oder der Kontakt.
Quellen
- WIBank: DIGI-Zuschuss – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen
- WIBank: DIGI Zuschuss Hessen – Bewerbungsportal für 2026 geöffnet (04.05.2026)
- WIBank: Merkblatt zum Förderprogramm Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen (Stand 10.04.2026)
- WIBank: FAQ DIGI-Zuschuss Hessen (Stand 20.03.2024)
- WIBank: Distr@l – Digitale Innovations- und Technologieförderung
