Digitalisierungsprämie Plus BW 2026: eingestellt – das gilt jetzt
FÖRDERUNG BW

Digitalisierungsprämie Plus BW 2026: eingestellt – das gilt jetzt

Der Zuschuss ist weg, geblieben ist ein Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss. Was die L-Bank 2026 finanziert und was das für Website- und Shopprojekte heißt.

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Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank für Unternehmen in Baden-Württemberg
BADEN-WÜRTTEMBERG

Förderung in Baden-Württemberg

Digitalisierungsprämie Plus

eingestellt seit 30.06.2025

Unsere Firma erklärt, was nach dem Ende der Digitalisierungsprämie Plus für Website- und Shopprojekte gilt.

Die L-Bank führt beide Varianten der Digitalisierungsprämie Plus als „Programm eingestellt“. Für Unternehmen in Baden-Württemberg gibt es seit dem 01.07.2025 nur noch die Digitalisierungsfinanzierung, ein Förderdarlehen über die Hausbank.

Die „Digitalisierungsprämie“ des Landes lebt nur als Tilgungszuschuss von 5 % weiter, und zwar bei Vorhaben von 25.000 bis 250.000 € in den Förderstufen 2 und 3. Laut Merkblatt ist das Programm bis zum 30.06.2027 befristet.

Förderstufe 2a: Website mit neuen Funktionen und Vernetzung digitaler Systeme
5 %TILGUNGSZUSCHUSS
L-BANK
Ab 25.000 € Vorhabensvolumen

Website mit neuen Funktionen

DARLEHEN STATT ZUSCHUSS

Die Anlage zum Merkblatt nennt unter Förderstufe 2a die grundlegende Neugestaltung einer Website mit neuen Funktionalitäten. Ein Onlineshop, der Bestellungen an Warenwirtschaft oder Buchhaltung übergibt, passt nach unserer Lesart dazu.

Über die Förderstufe entscheidet die L-Bank; verbindlich ist allein die Zusage von L-Bank und Hausbank.

Voraussetzungen der Digitalisierungsfinanzierung in Baden-Württemberg
WER ANTRAGSBERECHTIGT IST

Digitalisierungsfinanzierung im Überblick

Förderdarlehen über die Hausbank

Antragsberechtigt sind freiberuflich Tätige und gewerbliche Unternehmen mit Aktivität am Standort Baden-Württemberg. Grundlage ist der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW (Programm 511).

KMU in Stufe 1

Weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.

Darlehen ab 10.000 €

In der Regel bis 5 Mio. €; die L-Bank finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.

Laufzeit bis 10 Jahre

5, 7 oder 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren; Zinsbindung wie Laufzeit.

Risikogerechte Zinsen

Die Hausbank ordnet das Vorhaben nach Bonität und Sicherheiten einer Preisklasse zu.
KUNDENBEWERTUNG
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REIHENFOLGE

Antrag vor dem Vorhabenbeginn

Als Beginn zählt schon die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, etwa eine Auftragsvergabe. Beauftragen Sie eine Agentur für Webanwendungen deshalb erst nach dem Antrag.

Reihenfolge von Antrag und Vorhabenbeginn bei der Digitalisierungsfinanzierung
KURZ GESAGT

Der
Zuschuss ist
weg

Geprüft haben wir Programmseiten, Merkblatt, Produktinformationsblatt und Konditionenübersicht der L-Bank. Förderanträge stellen wir nicht.

Digitalisierungsprämie Plus kurz zusammengefasst
PRO-WEBSOFTWARES REDAKTIONZusammenfassung zum Förderstand Oktober 2026
Einen direkten Zuschuss gibt es nicht mehr: Geblieben ist ein Förderdarlehen über die Hausbank, und eine Website zählt nur mit neuen Funktionen und vernetzten Systemen.
5.0 SCORE
G
ZAHLEN

Lohnt
sich das für kleine Projekte?

Das Darlehen beginnt in der Regel bei 10.000 €, die Digitalisierungsprämie gibt es erst ab 25.000 € Vorhabensvolumen.

Für eine einfache Firmenwebsite lohnt sich ein Bankkredit nach unserer Einschätzung selten. Eine schlichte Präsentationswebsite beginnt bei uns ab 300 € netto, größere Vorhaben kalkulieren wir nach Umfang.

Alte Zuschussvariante

30 % bei 5.000 bis 15.000 € Ausgaben, höchstens 3.000 €; gilt heute nicht mehr.

Stufe 3 HighEnd

Alternativ zur Prämie ein L-Bank-Tilgungszuschuss von 1 % (3a) oder 2 % (3b).

Kombi-Bürgschaft 50

Bei fehlenden Sicherheiten verbürgt sie 50 % des Förderdarlehens.
Zahlen zur Digitalisierungsfinanzierung für kleine Websiteprojekte
25.000 €MINDESTVOLUMEN PRÄMIE
PRK
BEFRISTET BIS 30.06.2027
Kombi-Bürgschaft 50 der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und der L-Bank
FÖRDERSTUFEN

Was die drei Stufen fördern

Je Vorhaben gilt eine Förderstufe; die Stufen lassen sich nicht kombinieren, eine Förderung in einer niedrigeren Stufe ist nicht nötig.

01

1 Basis

IT-Infrastruktur wie Hardware, Software, Netzwerke und Cloud; nur für KMU, ohne Tilgungszuschuss.
02

2a Transformation

Digitale Transformation mit Vernetzung digitaler Systeme, darunter Websites und Apps mit neuen Funktionen.
03

2b IT-Sicherheit

Vorhaben zur IT-Sicherheit in der Förderstufe LevelUp.
04

2c Weiterbildung

Weiterbildung als dritter Bereich der Förderstufe LevelUp.
05

3a Große Projekte

LevelUp-Projekte mit einem Kreditbetrag über 3 % des letzten Jahresumsatzes.
06

3b Big Data und KI

Nur wenn die KI unternehmensinterne Daten nutzt; Standardsoftware mit KI-Tools zählt nicht.
FAQ

Häufige Fragen zur Digitalisierungsprämie Plus

Antworten zum Ende der Prämie, zur Digitalisierungsfinanzierung, zu Websites, Tilgungszuschuss und Programmlaufzeit.

Nein. Die L-Bank führt sie als eingestellt; beide Varianten liefen zum 30.06.2025 aus. Seit 01.07.2025 ist die Landesförderung in die Digitalisierungsfinanzierung integriert.

Kurzantwort: Die Digitalisierungsprämie Plus ist eingestellt

Stand: Oktober 2026. Geprüft haben wir am 20. Oktober 2026 die Programmseiten der L-Bank, das Merkblatt zur Digitalisierungsfinanzierung (Stand 01.07.2026) mit der Anlage „Förderfähige Maßnahmen“, das Produktinformationsblatt und die Konditionenübersicht vom 09.10.2026. Verbindlich ist allein, was L-Bank und Hausbank zusagen.

Die L-Bank führt beide Varianten der Digitalisierungsprämie Plus als „Programm eingestellt“. Zuschuss- und Darlehensvariante liefen zum 30.06.2025 aus; bewilligt werden konnten nur Anträge, die bis zu diesem Tag gestellt wurden. Seit dem 01.07.2025 ist die Förderung des Landes in das Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung integriert.

Einen direkten Zuschuss, den Unternehmen selbst bei der L-Bank beantragen, gibt es dafür nicht mehr. Die „Digitalisierungsprämie“ des Landes lebt nur noch als Tilgungszuschuss auf ein Förderdarlehen weiter, das über die Hausbank läuft.

Was die alte Prämie zu Websites sagte

Die Digitalisierungsprämie Plus war bei Websites eindeutig. Beide Varianten schlossen die Erstellung oder Optimierung der Website ohne gleichzeitige Integration in weitere betriebliche Abläufe aus, ebenso übliches Online-Marketing wie Bannerwerbung, Suchmaschinenoptimierung und Videos. Nicht förderfähig waren außerdem IKT-Grundausstattung wie PCs, Notebooks und Smartphones, Systeme aufgrund gesetzlicher Pflichten und Projekte, für die schon Aufträge vergeben waren.

In der Zuschussvariante gab es bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 bis 15.000 Euro 30 %, höchstens 3.000 Euro. Die Darlehensvariante deckte Kredite von 15.000 bis 100.000 Euro ab, mit einem Tilgungszuschuss von zuletzt 4 % des Bruttodarlehensbetrags (Stand 18.09.2023). Diese Zahlen gelten heute nicht mehr; sie erklären aber, warum ältere Ratgeber noch von einem Zuschuss sprechen.

Was die Digitalisierungsfinanzierung ist

Die L-Bank nennt die Digitalisierungsfinanzierung das Nachfolgeprogramm zur Digitalisierungsprämie Plus und zur Innovationsfinanzierung 4.0. Sie wird mit der KfW angeboten; Grundlage ist der ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW-Programm 511). Antrag und Kreditvertrag laufen über die Hausbank. Laut Merkblatt ist das Programm bis zum 30.06.2027 befristet, vorbehaltlich einer früheren Außerkraftsetzung.

  • Wer: freiberuflich Tätige und gewerbliche Unternehmen mit Aktivität am Standort Baden-Württemberg. In Förderstufe 1 nur KMU nach EU-Definition, also weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme. In den Stufen 2 und 3 auch größere mittelständische Unternehmen in mehrheitlichem Privatbesitz mit höchstens 500 Mio. € Gruppenumsatz.
  • Darlehen: in der Regel ab 10.000 € bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen in den Stufen 2 und 3 bis 25 Mio. €; die L-Bank finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
  • Laufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren; Zinsbindung wie Laufzeit, höchstens 10 Jahre.
  • Kosten: Investitionen und Betriebsmittel, darunter Erwerb und Implementierung von Hard- und Software samt internen und externen Personalkosten. Finanziert werden Kosten, die innerhalb von höchstens 24 Monaten ab Vorhabenbeginn anfallen.
  • Zinsen: risikogerecht. Die Hausbank ordnet das Vorhaben nach Bonität und Sicherheiten einer Preisklasse zu; die Obergrenzen stehen in der Konditionenübersicht.

Die drei Förderstufen und die Tilgungszuschüsse

Die Werte stammen aus der Konditionenübersicht vom 09.10.2026 und gelten für KMU. Größere Unternehmen erhalten keinen Tilgungszuschuss.

FörderstufeWas gefördert wirdTilgungszuschuss (KMU)
1 BasisIT-Infrastruktur: Hardware, Software, Netzwerke, Cloud; nur KMUkeiner
2 LevelUp2a digitale Transformation mit Vernetzung digitaler Systeme, 2b IT-Sicherheit, 2c Weiterbildung5 % Digitalisierungsprämie des Landes bei Vorhaben von 25.000 bis 250.000 €, nur einmalig
3 HighEnd3a große LevelUp-Projekte (Kreditbetrag über 3 % des letzten Jahresumsatzes), 3b Big Data und KI5 % Digitalisierungsprämie oder alternativ L-Bank-Tilgungszuschuss von 1 % (3a) bzw. 2 % (3b)

Die beiden Tilgungszuschüsse lassen sich nicht kombinieren. Wichtig für frühere Empfänger: Wer schon in der Digitalisierungsprämie oder der Digitalisierungsprämie Plus gefördert wurde, kann keine Digitalisierungsprämie mehr erhalten. In den Stufen 2 und 3 lässt sich zusätzlich der ERP-Förderzuschuss der KfW beantragen; seine Höhe veröffentlicht die KfW, wir haben sie nicht geprüft. Die L-Bank weist darauf hin, dass die Höhe der Tilgungszuschüsse schwanken kann.

Für Stufe 3b setzt die L-Bank voraus, dass die KI unternehmensinterne Daten nutzt. Standardsoftware mit integrierten KI-Tools gilt ausdrücklich nicht als Einsatz von Zukunftstechnologien.

Was nicht finanziert wird und was bei Sicherheiten hilft

  • Ausschlüsse: Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben, Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme samt Speichern und Netzen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung der Energiewende.
  • Umsatzsteuer: Mehrwertsteuerbeträge können laut Merkblatt nur mitfinanziert werden, wenn das Unternehmen nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
  • Eine Förderstufe je Vorhaben: Die Stufen 1, 2 und 3 lassen sich in einem Vorhaben nicht kombinieren; eine vorherige Förderung in einer niedrigeren Stufe ist nicht nötig.
  • Fehlende Sicherheiten: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und L-Bank bieten die Kombi-Bürgschaft 50 an, die 50 % des Förderdarlehens verbürgt. Die L-Bank nennt außerdem eine InvestEU-Kombi-Bürgschaft 70.

Wird eine Website gefördert?

Hier hat sich gegenüber der alten Prämie etwas geändert. Die Anlage zum Merkblatt nennt unter Förderstufe 2a im Punkt „Digitale Schnittstellen“ ausdrücklich die grundlegende Neugestaltung einer Unternehmenswebsite oder App mit neuen Funktionalitäten, zum Beispiel interaktive Anwendungen für Kunden. Im selben Abschnitt stehen digitale Vertriebskanäle, das Angebot auf digitalen Plattformen und die Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts.

Stufe 2a setzt allerdings voraus, dass das Vorhaben mehrere digitale Systeme verbindet. Digitale Transformation bedeutet laut Anlage die systematische Erfassung und Verwendung von Daten für Unternehmenszwecke. Ein Onlineshop, der Bestellungen an Warenwirtschaft oder Buchhaltung übergibt, oder ein Kundenportal mit CRM-Anbindung passt nach unserer Lesart zu dieser Beschreibung. Eine neu gestaltete Visitenkarten-Website ohne neue Funktionen und ohne Vernetzung dagegen kaum. Die Förderstufe bestätigt der Antragsteller in der Anlage „Bestätigung zum Förderantrag“; die Entscheidung trifft die L-Bank. Förderfähig sind laut Anlage auch externe Personalkosten für die Implementierung von Software; dazu gehört nach unserer Lesart die Arbeit einer beauftragten Webagentur.

Die Zahlen sprechen trotzdem gegen kleine Projekte: Das Darlehen beginnt in der Regel bei 10.000 €, und die Digitalisierungsprämie gibt es erst ab 25.000 € Vorhabensvolumen. Für eine einfache Firmenwebsite lohnt sich der Aufwand eines Bankkredits deshalb selten. Das ist unsere Einschätzung, keine Aussage der L-Bank.

Antrag und Vorhabenbeginn: die Reihenfolge

  1. Antrag zuerst. Der schriftliche Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der Hausbank liegen, als Beihilfeantrag oder gleich als vollständiger Förderantrag.
  2. Was als Beginn zählt. Laut Merkblatt schon das Eingehen der ersten rechtsverbindlichen Verpflichtung, etwa der Abschluss eines Kaufvertrags oder eine Auftragsvergabe. Für ein Webprojekt heißt das: Agentur erst nach dem Antrag beauftragen.
  3. Risiko bis zur Zusage. Nach dem Antrag darf das Unternehmen beginnen, ein Beginn vor der Zusage der L-Bank erfolgt aber auf eigenes Risiko.
  4. Frist der Hausbank. Sie muss den Förderantrag spätestens bis Ende des dritten vollen Kalendermonats nach Vorhabenbeginn an die L-Bank weiterleiten.
  5. Digitalisierungs-Check. Für Förderstufe 1 ist der KfW-Digitalisierungs-Check Pflicht; sein Ergebnis hat keinen Einfluss auf die Förderung.
  6. Verwendungsnachweis. Dafür bleiben 12 Monate nach vollständigem Abruf des Darlehens. Den Tilgungszuschuss setzt die L-Bank erst bei der abschließenden Prüfung fest.

Wenn keine Förderung passt: Website realistisch planen

Viele Websiteprojekte werden ohne Förderung finanziert, weil Aufwand und Fördersumme in keinem guten Verhältnis stehen. Eine einfache Präsentationswebsite beginnt bei uns ab 300 € netto; die Pakete sind auf der Preisseite beschrieben. Größere Vorhaben, etwa Onlineshops oder Webanwendungen mit Schnittstellen, kalkulieren wir nach Umfang. Fragen Sie dazu ein Angebot an, sehen Sie sich die Leistungen und Referenzen an oder schreiben Sie uns über den Kontakt.

Wenn Sie ein Digitalisierungsprojekt mit Förderantrag planen: Klären Sie Förderstufe und Zeitplan mit der Hausbank, bevor Sie einen Auftrag erteilen, und legen Sie die Leistungsbeschreibung so an, dass die Vernetzung mit Ihren Systemen sichtbar wird. Förderanträge stellen wir nicht.

Warum die Meldungen widersprüchlich sind

Beim Recherchieren stößt man auf drei Arten von Seiten. Erstens Seiten zur Digitalisierungsprämie Plus, die noch den Zuschuss von bis zu 3.000 Euro beschreiben; selbst die eingestellte Programmseite der L-Bank zeigt ihn weiterhin an. Zweitens Darstellungen des Nachfolgers mit Zahlen aus der Startphase; so lag der Mindestkredit der Digitalisierungsfinanzierung bis 22.10.2025 noch bei 25.000 €. Drittens die aktuellen L-Bank-Seiten mit Merkblatt und Konditionenübersicht. Für eine Entscheidung zählt die dritte Gruppe.

Prüfen Sie deshalb immer das Datum eines Merkblatts und den Stand der Konditionenübersicht. Die Konditionenübersicht weist Zinsänderungen gegenüber der Vorversion aus; maßgeblich ist die Fassung, die am Tag der Zusage gilt.

Immer einen Schritt voraus.

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