
KMU.DIGITAL Österreich 2026: was gefördert wurde und was jetzt gilt
Die Programmseite meldet das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 als ausgeschöpft. Was gefördert wurde, was für Websites galt und was Sie ohne neue Anträge tun können.

Förderung in Österreich
KMU.DIGITAL 4.0
Budget ausgeschöpft
Laut kmudigital.at ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft; Anträge für Beratungs- und Umsetzungsförderung sind nicht mehr möglich. Wegen der Konsolidierung im Bundeshaushalt wird das Programm ab 2027 nicht fortgeführt.
Die Initiative des BMWET mit der WKÖ hatte zwei Stufen: geförderte Beratung durch zertifizierte Beraterinnen und Berater, danach die Umsetzung. Wer eine Zusage hat, muss innerhalb der Fristen abrechnen; das Programm gilt laut FAQ bis 31. Dezember 2026.

Neue Website förderbar
NUR NACH BERATUNG
Die Richtlinie nannte die Erstellung einer Website, den Aufbau eines Webshops und Investitionen in Suchmaschinenoptimierung als Beispiele förderbarer Projekte. Ein reines Redesign von Content oder Design war ausgeschlossen.
Verbindlich ist immer die Auskunft der Programmstelle; einen Rechtsanspruch gab es nicht.

Die erste Stufe von KMU.DIGITAL
Beratung zu vier Themenbereichen
Gefördert wurden Status- und Potenzialanalysen sowie Strategieberatungen. Die Vergabe lief chronologisch nach Eingang vollständiger Ansuchen über den aws Fördermanager, bis die Budgetmittel verbraucht waren.
Analysen zu 80 %
Strategie zu 50 %
Obergrenze 3.000 €
Nur Honorare
So rechnen Sie fristgerecht ab
Rechnungs- und Zahlungsdaten müssen im Projektzeitraum liegen. Lassen Sie Ihren Dienstleister, etwa für einen Onlineshop, alle Leistungen klar datieren.

Nicht
auf das Programm
warten
Die Wirtschaftskammer Steiermark rät ausdrücklich davon ab, Digitalisierungsprojekte jetzt zu verschieben.

Wie
es 2026 zum Stopp kam
Seit der Neuausrichtung im Mai 2024 wurden laut Ministerium rund 26.500 Anträge gestellt. Eine neue SEO- oder Shop-Investition planen Sie jetzt am besten in Stufen und mit getrennt ausgewiesenen Kosten.
12. Jänner 2026
7. Mai 2026
23. September 2026


Was Sie jetzt tun können
Die Wirtschaftskammern unterstützen weiterhin mit Beratung und Hinweisen auf andere Programme, je nach Größe, Branche, Vorhaben und Bundesland.
Alternativen erfragen
Ziel formulieren
Erst klären, dann beauftragen
Kosten trennen
In Stufen planen
Folgekosten einplanen
Häufige Fragen zu KMU.DIGITAL 2026
Antworten zum Antragsstopp, zum Ende ab 2027, zu Förderhöhen, Websites und bestehenden Zusagen.
Nein. Laut kmudigital.at ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft, eine Antragstellung für Beratungs- und Umsetzungsförderung ist nicht mehr möglich (Stand 20. Oktober 2026).
Das Wichtigste vorab
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag richtet sich an Unternehmen in Österreich. Geprüft wurden die Angaben am 20. Oktober 2026 auf der Programmseite kmudigital.at, in den dort verlinkten Richtlinien und FAQ sowie auf Seiten des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaftskammer geprüft. Verbindlich ist immer die Auskunft der Programmstelle.
Die wichtigsten Punkte:
- Keine neuen Anträge: Auf der Programmseite kmudigital.at steht derzeit, das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 sei vollständig ausgeschöpft, eine Antragstellung für Beratungs- und Umsetzungsförderung sei somit nicht mehr möglich. Seit wann dieser Hinweis gilt, ist auf der Seite nicht angegeben.
- Kein Programm ab 2027: Wegen der Konsolidierungsmaßnahmen im Bundeshaushalt wird KMU.DIGITAL ab 2027 nicht fortgeführt. Eine Nachfolgelösung gibt es laut FAQ der Wirtschaftskammer Steiermark vom 23. September 2026 derzeit nicht.
- Laufzeit: Laut FAQ der Programmseite gilt das Förderprogramm bis 31. Dezember 2026. Wer bereits eine Zusage hat, muss innerhalb der vorgesehenen Fristen abrechnen.
Dieser Beitrag erklärt, was KMU.DIGITAL gefördert hat, welche Regeln für Websites galten und was Sie jetzt sinnvoll tun können, auch ohne neue Förderung.
Was KMU.DIGITAL ist
KMU.DIGITAL ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen dabei, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und in den Markt überzuführen. Es hat zwei Stufen: zuerst eine geförderte Beratung durch zertifizierte Beraterinnen und Berater, danach die Umsetzungsförderung.
Die Beratung deckt vier Themenbereiche ab:
- Geschäftsmodelle und Prozesse
- E-Commerce und Online-Marketing
- IT- und Cybersecurity
- digitale Verwaltung
Gefördert wurden Status- und Potenzialanalysen sowie Strategieberatungen. Für die Förderperiode 2024 bis 2026 kam die Schiene KMU.DIGITAL & GREEN für die ökologische Transformation mithilfe der Digitalisierung hinzu. Laut Wirtschaftskammer Kärnten konnten beide Programme kombiniert genutzt werden.
Anträge liefen ausschließlich digital über den aws Fördermanager. Die Beratungsförderung wurde laut FAQ chronologisch nach Eingang der vollständigen Ansuchen vergeben, bis die Budgetmittel verbraucht waren. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gab es nicht. Das erklärt, warum ein ausgeschöpftes Budget sofort das Ende neuer Anträge bedeutet.
Ausgeschlossen waren unter anderem Land- und Forstwirtschaft, gemeinnützige Vereine, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen, deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert, etwa Software- und App-Anbieter oder Vermittlungsplattformen.
Beratungsförderung: Sätze und Obergrenze
Laut FAQ zur Beratungsförderung galten diese Sätze:
| Toolbox | Zuschuss | Höchstbetrag |
|---|---|---|
| Status- und Potenzialanalysen | 80 % der Beratungskosten | 400 € pro Tool |
| Strategieberatungen | 50 % der Beratungskosten | 1.000 € pro Tool |
Mehrere Tools ließen sich kombinieren. Insgesamt war der Zuschuss auf 3.000 € pro Unternehmen und Förderschiene begrenzt, gerechnet über den gesamten Zeitraum der Förderperioden ab KMU.DIGITAL 3.1. Jedes einzelne Tool wurde nur einmal gefördert.
Bezahlt wurden die Honorare zugelassener Beraterinnen und Berater, nicht etwa deren Reisespesen. Gefördert wurden nur Leistungen, die nach der Antragstellung anfielen. Die Abrechnungsfrist betrug zwei Monate bei Potenzial- und Statusanalysen und drei Monate bei Strategieberatungen, jeweils ab der Reservierungszusage. Abzurechnen waren Beratungsbericht, Rechnung und Zahlungsnachweis.
Die Beratung selbst programmiert oder gestaltet keine Website. Sie klärt, was Sie digital tun sollten, und war Voraussetzung für die Umsetzungsförderung.
Umsetzungsförderung: 30 % bis 6.000 €, nur nach Beratung
Laut einer Pressemeldung des BMWET startete am 7. Mai 2026 eine neue Einreichphase der Umsetzungsförderung. Als Beispiele nennt das Ministerium die Professionalisierung von Onlineshops, die Implementierung von Softwarelösungen in unterschiedlichsten Unternehmensbereichen und die Einführung von Kundenbindungs-Apps.
Die Richtlinie zur Umsetzungsförderung regelt die Höhe:
- Zuschuss maximal 30 % der förderbaren Kosten
- höchstens 6.000 € je Förderschiene, also je 6.000 € bei KMU.DIGITAL 4.0 und bei KMU.DIGITAL 4.0 & GREEN
- förderbare Projektkosten von mindestens 2.000 € bis höchstens 30.000 €, jeweils ohne Umsatzsteuer
Förderfähig waren aktivierungspflichtige Neuinvestitionen und damit zusammenhängende Leistungen externer Anbieter, zum Beispiel Programmierung oder (Cloud-)Softwarelizenzen. Lizenzkosten zählten nur für den Projektzeitraum von höchstens zwölf Monaten.
Die Reihenfolge war streng: Laut FAQ zur Umsetzungsförderung konnte ein Antrag nur gestellt werden, wenn vorab eine geförderte Beratung abgeschlossen und ausbezahlt war. Lieferung, Leistung, Rechnung und Zahlung mussten nach dem Einlangen des Antrags bei der aws liegen. Leistungen und Rechnungen aus der Zeit vor dem Antrag wurden nicht gefördert.
Und die Website? Was die Richtlinie dazu sagt
Viele Unternehmen suchen nach „KMU.DIGITAL Förderung Website“. Die Richtlinie zur Umsetzungsförderung ist hier deutlicher, als oft angenommen wird. Im Tool „E-Commerce, Online Marketing & Social Media“ nennt sie als Beispiele förderbarer Projekte ausdrücklich die Erstellung einer Website, den Aufbau eines Webshops, Investitionen in Suchmaschinenoptimierung und Social Media Marketing. Auch Gesamtpakete wie der Aufbau einer Homepage mit begleitender Rechtsberatung oder das kundenspezifische Setup eines Webshops werden genannt.
Ebenso klar sind die Ausschlüsse. Nicht gefördert wurden laut Richtlinie und FAQ unter anderem:
- Aktualisierungen von Webseiten, die lediglich den Content oder das Design betreffen
- IT-Grundausstattung wie Notebooks, PCs, Tablets, Smartphones, Drucker und Standard-Software
- Kosten für Search Engine Advertising und Mitgliedsbeiträge für Buchungsplattformen
- laufende Betriebskosten, mit Ausnahme von Lizenzgebühren für neu angeschaffte Software
- Projekte mit förderbaren Kosten unter 2.000 € oder über 30.000 €
Ein neuer Webauftritt mit Shop oder Anbindungen passte also grundsätzlich in das Programm, ein reines Redesign nicht. Für neue Anträge hilft das heute nicht mehr, weil keine Anträge möglich sind. Es ist aber nützlich, wenn Sie eine bestehende Zusage abrechnen oder ein künftiges Programm mit ähnlichen Regeln prüfen.
Wie es 2026 zum Stopp kam
Das Jahr 2026 lief in mehreren Schritten:
- 12. Jänner 2026: Laut Wirtschaftskammer Kärnten konnten seit diesem Tag wieder Anträge für die Beratungsförderung gestellt werden.
- 7. Mai 2026: Laut BMWET startete die neue Einreichphase der Umsetzungsförderung. Seit der Neuausrichtung im Mai 2024 waren laut Ministerium rund 26.500 Anträge gestellt worden.
- 23. September 2026: Die Wirtschaftskammer Steiermark veröffentlichte ihre FAQ, wonach das Programm ab 2027 nicht fortgeführt wird.
- Stand 20. Oktober 2026: kmudigital.at meldet das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 als vollständig ausgeschöpft.
Schon die FAQ der Programmseite wiesen darauf hin, dass die Budgets auf drei Jahre aufgeteilt sind und es bei Ausschöpfung eines Jahresbudgets zu Unterbrechungen kommen kann. Dass nach dem aktuellen Stopp noch einmal Mittel für 2026 freigegeben werden, ist auf keiner der geprüften Seiten angekündigt.
Wenn Sie bereits eine Zusage haben
Der Antragsstopp betrifft neue Anträge. Wer eine Zusage hat, sollte die Abrechnung nicht aufschieben:
- Fristen prüfen: Bei der Beratungsförderung gelten zwei beziehungsweise drei Monate ab Reservierungszusage. Bei der Umsetzungsförderung müssen die Unterlagen spätestens zwei Monate nach Projektabschluss bei der aws vorliegen.
- Unterlagen vollständig ablegen: Für die Umsetzung verlangt die aws unter anderem das angenommene Förderungsangebot, einen Verwendungsnachweis mit Sachbericht und zahlenmäßigem Nachweis sowie Angaben zu weiteren Förderungen.
- Daten kontrollieren: Rechnungs- und Zahlungsdaten müssen im Projektzeitraum liegen. Lassen Sie Ihren Dienstleister Leistungen klar datieren.
- Bei Unklarheiten nachfragen: Detailfragen zu laufenden Umsetzungsprojekten richten Sie laut FAQ an die KMU.DIGITAL-Hotline der aws.
Was Sie ohne neue Förderung tun können
Die Wirtschaftskammer Steiermark rät ausdrücklich davon ab, Digitalisierungsprojekte jetzt zu verschieben. Digitalisierung bleibe unabhängig von einzelnen Förderprogrammen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Die Wirtschaftskammern unterstützen weiterhin mit Beratung, Information und Hinweisen auf andere Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten, die je nach Unternehmensgröße, Branche, Investitionsvorhaben und Bundesland in Betracht kommen.
Praktisch heißt das:
- Alternativen erfragen: Fragen Sie Ihre Wirtschaftskammer-Landesstelle, welche regionalen Programme für Ihr Vorhaben offen sind, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
- Ziel formulieren: Was soll sich ändern, zum Beispiel mehr Online-Anfragen, ein professionellerer Shop oder weniger Handarbeit im Büro?
- Bedingungen vor dem Auftrag klären: Bei vielen Programmen sind Kosten vor der Antragstellung nicht förderfähig, so war es auch bei KMU.DIGITAL. Beauftragen Sie erst, wenn klar ist, ob und wann Sie einreichen.
- Kosten sauber trennen: Lassen Sie Aufbau, Lizenzen und laufende Kosten getrennt ausweisen. Das erleichtert jede spätere Förderprüfung.
- In Stufen planen: Beginnen Sie mit dem, was ohnehin nötig ist, und ergänzen Sie Funktionen, wenn Budget oder ein neues Programm verfügbar ist.
Häufige Fehler bei Förderprojekten
Einige Stolpersteine haben nichts mit dem einzelnen Programm zu tun und können bei jeder Förderung auftreten:
- Zu früh beauftragt. Wer mit dem Dienstleister startet, bevor die Förderstelle zugestimmt hat, riskiert, dass die Kosten nicht anerkannt werden.
- Ziel unklar. Ein Projekt, das nur gestartet wird, weil es Geld dafür gibt, löst selten ein Problem. Beginnen Sie mit dem Bedarf, nicht mit dem Topf.
- Folgekosten vergessen. Hosting, Lizenzen und Pflege laufen nach dem Projekt weiter und sind oft nicht Teil der Förderung.
- Unterlagen nicht gesammelt. Angebote, Rechnungen, Zahlungsnachweise und Leistungsbeschreibungen sollten von Anfang an sauber abgelegt werden.
- Auf ein Programm gewartet, das nicht kommt. Für KMU.DIGITAL ist nach 2026 keine Fortführung angekündigt. Ein Projekt monatelang zurückzustellen, kostet oft mehr als der entgangene Zuschuss.
Ein gut vorbereitetes Briefing erspart Ihnen außerdem Abstimmungsrunden mit der Agentur. Je klarer Ziel, Umfang und Prioritäten sind, desto genauer wird das Angebot und desto leichter lässt sich später belegen, wofür das Geld ausgegeben wurde.
Wenn es keine Förderung gibt
Eine Website muss nicht an einer Förderung hängen. Schlanke Firmenwebsites erstellen wir ab 300 € zuzüglich Umsatzsteuer, und viele Vorhaben lassen sich in Stufen planen: zuerst eine schlanke, saubere Website, später Shop-Funktionen oder Anbindungen, wenn Geld oder Förderung dafür verfügbar ist.
Welche Leistungen wir anbieten, sehen Sie unter Leistungen. Wenn Sie ein Vorhaben haben und wissen möchten, wie es sich in Etappen aufteilen lässt, nutzen Sie unser Anfrageformular. Wir beraten zu Technik und Umsetzung, nicht zur Förderfähigkeit. Diese klärt die Programmstelle.
Quellen
- KMU.DIGITAL – Programmseite (Hinweis: Budget ausgeschöpft)
- KMU.DIGITAL – Übersicht Beratungs- und Umsetzungsförderung
- KMU.DIGITAL – FAQ zur Beratungsförderung
- KMU.DIGITAL – FAQ zur Umsetzungsförderung
- KMU.DIGITAL 4.0 – Förderrichtlinie Modul Umsetzung (PDF)
- KMU.DIGITAL startet neue Förderphase – Pressemeldung BMWET, 7. Mai 2026
- Neue Fördermittel für KMU.DIGITAL ab 12. Jänner verfügbar – WKO Kärnten
- FAQs zu KMU.DIGITAL2027 – WKO Steiermark
