go-digital und Digital Jetzt beendet: Welche Förderung gibt es 2026?
FÖRDERUNG 2026

go-digital und Digital Jetzt beendet: Welche Förderung gibt es 2026?

Zwei bekannte Bundesprogramme sind Geschichte. Wir zeigen, welche Kredite, Beratungszuschüsse und Landesprogramme im Herbst 2026 tatsächlich verfügbar sind – und warum eine normale Firmenwebsite dabei meist leer ausgeht.

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Förderprogramme für die Digitalisierung von KMU nach dem Ende von go-digital
DEUTSCHLAND

Nach go-digital

Digitalisierungsförderung 2026

im Überblick

Unsere Firma zeigt, welche Förderung nach go-digital und Digital Jetzt im Herbst 2026 tatsächlich verfügbar ist.

go-digital endete mit Auslaufen der Richtlinie zum 31.12.2024, Digital Jetzt ist Ende 2023 ausgelaufen. Neue Anträge sind bei beiden Programmen nicht mehr möglich; einen Bundesnachfolger mit gleichem Zuschnitt haben wir nicht gefunden.

Was für Unternehmen in Deutschland bleibt, verteilt sich auf KfW-Förderkredite, einen BAFA-Zuschuss für Beratung, kostenlose Mittelstand-Digital Zentren und einzelne Landesprogramme. Für eine Einordnung Ihres Vorhabens gibt es unsere Digitalberatung.

Keine Bundesförderung für eine klassische Unternehmenswebsite im Jahr 2026
31.12.2024GO-DIGITAL ENDE
STAND OKTOBER 2026
Digital Jetzt Ende 2023 ausgelaufen

Website geht leer aus

KEIN BUNDESZUSCHUSS FÜR WEBSITES

Für eine klassische Unternehmenswebsite mit Präsentation, Leistungen und Kontaktformular haben wir 2026 keinen Bundeszuschuss gefunden. Planen Sie eine solche Firmenwebsite so, dass sie auch ohne Förderung wirtschaftlich trägt.

Förderbedingungen ändern sich häufig; rechtlich zählt allein die aktuelle Richtlinie der jeweiligen Förderstelle.

Förderangebote des Bundes für die Digitalisierung im Jahr 2026
BUNDESEBENE 2026

Was der Bund noch anbietet

Kredite, Beratungszuschuss und kostenlose Hilfe

Auf Bundesebene bleiben 2026 ein Förderkredit der KfW, ein Zuschuss des BAFA für Unternehmensberatungen und die anbieterneutralen Mittelstand-Digital Zentren.

ERP-Förderkredit Digitalisierung

Seit 1. Juli 2025 über die Hausbank; ab Stufe LevelUp mit Zuschuss von 3 bzw. 5 Prozent.

Website im LevelUp

Die KfW nennt die grundlegende Neugestaltung einer Unternehmenswebsite mit neuen Funktionalitäten als Beispiel.

BAFA-Beratungszuschuss

50 Prozent bis 1.750 Euro oder 80 Prozent bis 2.800 Euro, Anträge bis 31.12.2026.

Mittelstand-Digital Zentren

Kostenfreie Unterstützung bei Digitalisierung und KI; bisherige Förderung endet schrittweise bis Ende 2026.
KUNDENBEWERTUNG
4.9Score
Ausgezeichnet
G+
Google Reviews
4.8/5
1,860 Bewertungen
Y+
Yelp Score
4.6/5
1,630 Bewertungen
f+
Facebook
4.7/5
2,100 Bewertungen
REIHENFOLGE

Sinnvoll vorgehen bei der Förderung

Keinen Auftrag erteilen, bevor die Förderstelle es erlaubt: Beim BAFA gilt schon der Beratungsvertrag als Beginn, beim Digitalbonus eine verbindliche Bestellung.

Reihenfolge bei der Förderung eines Digitalisierungsvorhabens
KURZ GESAGT

Förderung
folgt dem
Prozessnutzen

Beschreiben Sie ein Vorhaben deshalb von Anfang an über den betrieblichen Nutzen: Welcher Ablauf wird digital, welche Daten fließen wohin?

Förderung nach go-digital kurz zusammengefasst
PRO-WEBSOFTWARES REDAKTIONZusammenfassung des Förder-Überblicks
go-digital und Digital Jetzt sind beendet. Chancen auf Förderung hat eine Website 2026 nur als Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens, etwa als Bestellsystem oder Kundenportal.
5.0 SCORE
G
LANDESPROGRAMME

Was
die Bundesländer fördern

Neben dem Bund fördern einzelne Länder Digitalisierungsprojekte; aufgeführt sind nur Programme mit am Prüftag bestätigtem Stand.

Der Digitalbonus in Bayern schließt Standard-Webseiten aus, das Saarland fördert Shops nur mit direktem Verkaufserlös. Ein Bestellsystem lässt sich etwa im Rahmen einer E-Commerce-Entwicklung umsetzen.

Digitalbonus Bayern

Bis 7.500 bzw. 30.000 Euro, höchstens 50 Prozent; Laufzeit bis 31.12.2027.

Hamburg Digital Check

Zuschuss nur zur Beratung, maximal 7.500 Euro; Antrag vollständig bis 16.11.2026.

MID-Digitalisierung NRW

50 Prozent, höchstens 15.000 Euro, nur für intelligente Anwendungen per monatlichem Losverfahren.
Landesprogramme zur Digitalisierungsförderung im Vergleich
20.000 €HÖCHSTENS IM SAARLAND
PRK
STAND 20.10.2026
DigitalInvest KMU Saarland für Bestell- und Buchungssysteme
CHECKLISTE

Vor jedem Förderantrag prüfen

Diese Punkte aus unserer Checkliste helfen, einen Antrag nicht durch Formfehler oder einen zu frühen Start zu gefährden.

01

Offizielle Quelle

Programmstatus am Tag der Antragstellung direkt bei der Förderstelle prüfen.
02

Kein früher Start

Keinen Vertrag unterschreiben, bevor die Förderstelle den Beginn erlaubt.
03

Zielgruppe prüfen

Größe, Standort und Rechtsform mit den Vorgaben des Programms abgleichen.
04

Freie Berufe

Im Saarland ausgeschlossen, in Bayern nur als Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuergesetzes antragsberechtigt.
05

Betrieblicher Nutzen

Das Vorhaben über digitalisierte Abläufe und Datenflüsse beschreiben, nicht über die Gestaltung.
06

Kombination klären

Ob sich Programme kombinieren lassen, vor mehreren Anträgen bei der Förderstelle erfragen.
FAQ

Häufige Fragen zum Ende von go-digital

Antworten zu Nachfolgeprogrammen, Website-Förderung, BAFA-Beratung, Bayern und NRW sowie zum Projektstart vor der Bewilligung.

Ein Programm mit demselben Zuschnitt als direkten Nachfolger konnten wir im Oktober 2026 nicht finden. go-digital endete laut Bundeswirtschaftsministerium mit Auslaufen der Richtlinie zum 31.12.2024. Auf Bundesebene bleiben vor allem der ERP-Förderkredit Digitalisierung der KfW, der BAFA-Zuschuss für Unternehmensberatungen und die kostenlosen Mittelstand-Digital Zentren. Hinzu kommen einzelne Landesprogramme wie der Digitalbonus Bayern oder DigitalInvest KMU im Saarland.

Das Wichtigste in Kürze

Stand: Oktober 2026. Geprüft haben wir jede Angabe am 20. Oktober 2026 auf den Seiten der zuständigen Ministerien und Förderstellen. Förderbedingungen ändern sich häufig, teils von Monat zu Monat. Rechtlich zählt allein die aktuelle Richtlinie der jeweiligen Förderstelle.

Wer heute nach einem Nachfolger für go-digital sucht, stößt noch auf viele Seiten, die das Programm bewerben. Tatsächlich sind go-digital und Digital Jetzt beendet. Ein Bundesprogramm mit gleichem Zuschnitt haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden.

Was 2026 bleibt, verteilt sich auf drei Ebenen: Förderkredite der KfW, ein Zuschuss für Beratung und kostenlose Anlaufstellen des Bundes sowie einzelne Landesprogramme. Bei unserer Prüfung am 20. Oktober 2026 haben wir kein Bundesprogramm gefunden, das die Erstellung einer normalen Unternehmenswebsite mit einem Zuschuss fördert. Am nächsten kommt ein KfW-Kredit mit Zuschussanteil, dazu unten mehr.

Was mit go-digital und Digital Jetzt passiert ist

go-digital war ein Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für den Mittelstand. In seinem Bericht über die Programme zur Innovations- und Technologieförderung im Mittelstand beschreibt das Ministerium das Ende so: Das Programm endet „mit Auslaufen der Richtlinie zum 31.12.2024“. Bis Mitte 2024 wurden laut diesem Bericht über 7.200 go-digital-Projekte bewilligt und durchgeführt.

Digital Jetzt war ein Investitionszuschuss für Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in digitale Technologien. Laut demselben Bericht ist das Programm im September 2020 gestartet und „Ende 2023 ausgelaufen“. Einen exakten letzten Antragstag haben wir in den offiziellen Unterlagen nicht gefunden.

Für Sie heißt das: Beide Richtlinien sind ausgelaufen, neue Anträge sind nicht mehr möglich. Wirbt ein Anbieter 2026 noch mit „go-digital-Förderung“, fragen Sie nach der Richtlinie, auf die er sich stützt.

Was es auf Bundesebene 2026 noch gibt

KfW: ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512)

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es den ERP-Förderkredit Digitalisierung. Laut gemeinsamer Pressemitteilung von Bundesfinanzministerium, Bundeswirtschaftsministerium und KfW ersetzt er unter anderem den früheren ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit. Er steht demnach Freiberuflern, Einzelunternehmen und Mittelständlern mit einem Jahresgruppenumsatz von bis zu 500 Mio. Euro offen, die Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland haben.

Der Kredit hat drei Stufen. Die Basisdigitalisierung ist auf 7,5 Mio. Euro je Vorhaben begrenzt, enthält keinen Zuschuss und steht nur Freiberuflern sowie kleinen und mittleren Unternehmen offen, die vorher den KfW-Digitalisierungs-Check durchgeführt haben. In den Stufen LevelUp und HighEnd sind bis zu 25 Mio. Euro möglich, dazu ein Zuschuss von 3 bzw. 5 Prozent des ausgezahlten Kredits, maximal 200.000 Euro. Einen Mindestkreditbetrag gibt es nicht. Beantragt wird über die Hausbank; das aktuelle Merkblatt trägt den Stand 23.04.2026.

Für Webprojekte ist eine Zeile im Merkblatt interessant: In der Stufe LevelUp nennt die KfW unter „Digitale Schnittstellen“ die „grundlegende Neugestaltung einer Unternehmenswebsite oder App mit neuen Funktionalitäten“, etwa interaktive Anwendungen für Kunden. Voraussetzung in diesem Bereich ist, dass im Vorhaben digitale Systeme miteinander vernetzt werden. Es bleibt außerdem ein Kredit, kein klassischer Zuschuss. Klären Sie die Einstufung vorab mit Ihrer Bank.

BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das BAFA bezuschusst konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Eine Beratung darf höchstens fünf Tage dauern und soll mit Handlungsempfehlungen und Anleitungen zur Umsetzung enden. Bezuschusst werden nur die Beratungskosten – den Bau einer Website deckt das Programm also nicht ab. Ausgeschlossen sind laut Richtlinie zudem Beratungen, deren Zweck der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ist, die der Berater selbst vertreibt.

Die förderfähigen Beratungskosten sind auf 3.500 Euro begrenzt. In den alten Bundesländern einschließlich Berlin und der Region Leipzig, aber ohne die Regionen Lüneburg und Trier, beträgt der Zuschuss 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro. In den neuen Bundesländern (ohne Berlin und Region Leipzig, dafür mit den Regionen Lüneburg und Trier) sind es 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. Je Unternehmen sind höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf während der Richtliniendauer möglich.

Die Zeit drängt: Die Förderrichtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Mit der Beratung dürfen Sie erst beginnen, wenn das Informationsschreiben des BAFA vorliegt. Schon der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beginn.

Mittelstand-Digital Zentren: kostenlose Unterstützung

Die Mittelstand-Digital Zentren unterstützen kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Handwerk und Start-ups anbieterneutral und kostenfrei bei Digitalisierung und KI. Das ist keine Finanzierung, hilft aber, ein Vorhaben zu sortieren, bevor Geld fließt.

Auch hier steht ein Umbruch an. Laut Förderbekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 15. Dezember 2025 endet die Förderung der bestehenden Zentren schrittweise bis Ende Dezember 2026. Ab 2027 soll ein neues bundesweites Netzwerk aufgebaut werden, das neben Digitalisierung und KI verstärkt IT- und Cybersicherheit abdeckt.

Landesprogramme mit bestätigtem Stand

Neben dem Bund fördern einzelne Länder Digitalisierungsprojekte. Wir führen hier nur Programme auf, deren Stand wir am Prüftag in den Unterlagen der Förderstellen nachvollziehen konnten.

Bayern: Digitalbonus

Der Digitalbonus Bayern läuft vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2027. Zielgruppe sind kleine gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern, die weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme haben. Gefördert werden die Bereiche Digitalisierung und IT-Sicherheit.

Der Digitalbonus Standard bringt bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt bis zu 30.000 Euro – jeweils höchstens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für Websites gilt eine klare Grenze: Standard-Webseiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe, Standard-Webshops und Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung sind nicht förderfähig.

Saarland: DigitalInvest KMU

Anders als in Bayern nennt das Saarland Websites und Shops ausdrücklich im Förderkatalog – allerdings nur unter einer Bedingung. Förderfähig in der Basis-Förderung sind Webseiten und -shops dann, wenn sie im B2B- oder B2C-Geschäft als Schnittstelle unmittelbar Verkaufserlöse erzeugen – zum Beispiel Bestell- und Ticketbuchungssysteme. Einfache Standard-Webseiten oder -Webshops schließt der Förderkatalog dagegen aus.

Die Zuschüsse betragen bis zu 12.500 Euro in der Basis-Förderung und bis zu 20.000 Euro in der Plus-Förderung; mehr als 20.000 Euro kann ein Unternehmen insgesamt nicht erhalten. Der Fördersatz liegt laut Richtlinie bei 50 Prozent für Kleinst- und kleine, bei 30 Prozent für mittlere Unternehmen. Zuschüsse gibt es für Ausgaben ab 3.000 Euro bis höchstens 200.000 Euro netto.

Den Antrag stellen gewerbliche KMU, die im Saarland ansässig sind oder dort eine Niederlassung bzw. Betriebsstätte haben; freie Berufe bleiben außen vor. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2028, der Antrag läuft elektronisch über die vom Ministerium vorgesehene Plattform. Laut Bilanz des Ministeriums vom 8. September 2026 waren bis dahin über 540 Anträge eingegangen und über 3,8 Mio. Euro bewilligt.

Hamburg: Hamburg Digital Check

Der Hamburg Digital Check der IFB Hamburg bezuschusst externe Beratung in zwei Themenbereichen: Informationssicherheit und Digitaler Wandel. Erstattet wird bis zur Hälfte der förderfähigen Beratungskosten, maximal 7.500 Euro. Am Ende der Beratung steht ein Realisierungskonzept.

Gefördert werden laut Richtlinie Ausgaben für qualifizierte Beratungsdienstleister – Programmierung, Lizenzen oder der Bau einer Website gehören damit nicht dazu. Antragsberechtigt sind KMU mit Betriebsstätte in Hamburg, auch freie Berufe. Die Frist ist knapp: Anträge müssen vollständig bis zum 16. November 2026 bei der IFB gestellt sein, die Richtlinie ist bis 31. Dezember 2026 befristet.

Nordrhein-Westfalen: MID-Digitalisierung und MID-Digitale Prozesse

Im Programm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID) der NRW.BANK wurde zum 1. Januar 2026 die Richtlinie für MID-Digitalisierung angepasst, der Schwerpunkt „Digitale Prozesse“ ist entfallen. Gefördert werden nur noch digitale Produkte in Form intelligenter Anwendungen, die mindestens eine Technologie wie KI, maschinelles Lernen, Data Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR einsetzen. Eine gewöhnliche Website ohne solchen Technologiekern dürfte damit nicht mehr passen.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent, höchstens 15.000 Euro. Wer zum Zug kommt, entscheidet ein monatliches Losverfahren im Kundenportal der NRW.BANK. Ausgeloste Unternehmen haben 28 Tage Zeit für den Antrag – eine Förderzusage ist die Freischaltung noch nicht.

Daneben fördert MID-Digitale Prozesse ausschließlich externe Beratung zu internen Abläufen: Ist-Analyse, Soll-Konzeption, Software-Auswahl und Implementierungsbegleitung. Software, Hardware und Lizenzen sind ausgeschlossen. Laut Richtlinie gibt es höchstens 500 Euro je Tagewerk für 10 bis 30 Tagewerke, also bis zu 15.000 Euro. Anträge sind nur in befristeten Förderaufrufen möglich, die die NRW.BANK auf ihrer Programmseite bekannt gibt.

Mitte September 2026 meldete die IHK Nord Westfalen einen Antragsstopp für dieses Teilprogramm. Am 20. Oktober 2026 stand auf der Programmseite der NRW.BANK: „Die maximale Anzahl an Anträgen ist erreicht, das Antragsportal ist daher geschlossen. Eine Antragstellung zum Förderaufruf für 2026 ist leider nicht mehr möglich.“ Andere Seiten nennen teils abweichende Termine; prüfen Sie den Stand vor jeder Planung direkt bei der NRW.BANK.

Weitere Bundesländer

Die Digitalprämie Berlin taucht in der Übersicht der Förderangebote des IBB Business Teams am 20. Oktober 2026 nicht mehr auf; die frühere Programmadresse leitet auf die Startseite weiter. Zu weiteren Landesprogrammen kursieren unterschiedliche Angaben, die wir zum Prüfzeitpunkt nicht auf offiziellen Seiten bestätigen konnten. Sitzt Ihr Unternehmen in einem anderen Land, lohnt ein Blick in die Förderdatenbank unter foerderdatenbank.de und eine Nachfrage bei Ihrer Landesförderbank oder IHK.

Übersicht: Programme im Vergleich

Die Tabelle fasst den Stand vom 20. Oktober 2026 zusammen. Beträge sind Höchstwerte; was Sie tatsächlich bekommen, hängt von den förderfähigen Ausgaben ab.

ProgrammArtWebsite förderfähig?HöheStatus / Frist
go-digital (Bund)Zuschuss––Richtlinie zum 31.12.2024 ausgelaufen
Digital Jetzt (Bund)Zuschuss––Ende 2023 ausgelaufen
ERP-Förderkredit Digitalisierung (KfW)Kredit, ab LevelUp mit Zuschussgrundlegende Neugestaltung mit neuen Funktionen als LevelUp-Beispiel genanntbis 7,5 bzw. 25 Mio. €; Zuschuss 3 %/5 %, max. 200.000 €seit 1.7.2025 verfügbar
Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)Zuschuss zur Beratungnein, nur Beratungskosten50 % bis 1.750 € bzw. 80 % bis 2.800 €Anträge bis 31.12.2026
Mittelstand-Digital Zentrenkostenlose Unterstützungkeine Finanzierungkostenlosbisherige Förderung endet bis Ende 2026, neues Netzwerk ab 2027
Digitalbonus BayernZuschussStandard-Webseiten, -Webshops und SEO ausgeschlossenbis 50 %, max. 7.500 € bzw. 30.000 €bis 31.12.2027
Hamburg Digital CheckZuschuss zur Beratungnein, nur Beratung50 %, max. 7.500 €Antrag vollständig bis 16.11.2026
MID-Digitalisierung NRWZuschussnur intelligente Anwendungen (z. B. KI, AR/VR)50 %, max. 15.000 €monatliches Losverfahren
MID-Digitale Prozesse NRWZuschuss zur Beratungnein, Software und Hardware ausgeschlossenmax. 500 € je Tagewerk, bis 15.000 €Antragsportal am 20.10.2026 laut NRW.BANK geschlossen
DigitalInvest KMU SaarlandZuschussnur mit direktem Verkaufserlös, z. B. Bestellsystem50 % (kleine) bzw. 30 % (mittlere), max. 12.500 € bzw. 20.000 €Richtlinie bis 31.12.2028

Was das für Ihr Website-Projekt bedeutet

Unterm Strich: Für eine klassische Unternehmenswebsite mit Präsentation, Leistungen und Kontaktformular haben wir 2026 keinen Bundeszuschuss gefunden, und in Bayern ist sie ausdrücklich ausgeschlossen. Planen Sie ein solches Projekt deshalb so, dass es auch ohne Förderung wirtschaftlich trägt.

Anders sieht es aus, wenn die Website Teil eines größeren Digitalisierungsvorhabens ist. Beispiele aus den offiziellen Förderunterlagen sind ein Bestellsystem, das direkt Umsatz erzeugt (Saarland), ein Kundenportal, das der Digitalbonus Standard ausdrücklich nennt (Bayern), oder die Neugestaltung einer Website mit neuen Funktionen für Kunden (KfW, Stufe LevelUp). Dann lohnt es sich, das Vorhaben von Anfang an über den Prozessnutzen zu beschreiben – nicht über die Gestaltung.

Eine sinnvolle Reihenfolge

Am Anfang steht die Klärung: Was soll sich im Betrieb ändern, und welcher Teil davon betrifft die Website? Dafür sind die kostenlosen Mittelstand-Digital Zentren gedacht, solange das bisherige Netzwerk noch arbeitet.

Brauchen Sie eine tiefere, unternehmensspezifische Beratung, kommt der BAFA-Zuschuss in Frage – aber nur noch für Anträge bis Ende 2026. Für die Umsetzung bleiben dann je nach Standort ein Landesprogramm oder ein KfW-Kredit über die Hausbank. Ob und wie sich Programme kombinieren lassen, regelt jede Richtlinie selbst. Fragen Sie das bei der Förderstelle nach, bevor Sie mehrere Anträge stellen.

Checkliste vor jedem Förderantrag

  • Programmstatus am Tag der Antragstellung auf der offiziellen Seite prüfen, nicht auf Anbieter-Blogs.
  • Keinen Auftrag erteilen und keinen Vertrag unterschreiben, bevor die Förderstelle es erlaubt. Beim BAFA gilt schon der Beratungsvertrag als Beginn, beim Digitalbonus eine verbindliche Bestellung.
  • Prüfen, ob Ihr Unternehmen zur Zielgruppe gehört: Größe, Standort, Rechtsform. Freie Berufe sind im Saarland ausgeschlossen, in Bayern nur antragsberechtigt, wenn sie als Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuergesetzes geführt werden.
  • Das Vorhaben über den betrieblichen Nutzen beschreiben: Welcher Ablauf wird digital, welche Daten fließen wohin?
  • Eigenanteil einplanen: Auch bei 50 Prozent Zuschuss tragen Sie die andere Hälfte selbst.

Wenn Sie wissen möchten, wie sich ein Vorhaben technisch so aufsetzen lässt, dass es zu einem Programm passt – oder wie es ohne Förderung wirtschaftlich bleibt –, finden Sie hier unsere Leistungen im Überblick. Für eine konkrete Einschätzung können Sie gern ein Angebot anfordern. Über eine Förderung entscheidet allerdings immer die Förderstelle, nicht wir.

Immer einen Schritt voraus.

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